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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
60.1998, Heft 1.1998
Seite: 130
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Der Kleine Rat zu Basel überwies das Gesuch dem zuständigen Statthalter des
die Gemeinden Bettingen, Kleinhüningen und Riehen umfassenden Landbezirks.
Als Letzter hatte dieses Amt damals Johann Jakob Heimlicher (1826-1884). Doc-
tor iuris und Notar (vgl. Gerhard Kaufmann: „Der letzte Statthalter des Landbezirks
: Johann Jakob Heimlicher*'. Jahrbuch z'Rieche 1989, Seiten 142 bis 149).
inne. Dieser berichtete unter dem 15. August 1868 dem Bürgermeister:

„Aus den mitfolgenden Actenstücken schliesse ich nun mit
ziemlicher Bestimmtheit, dass wiederum die Absicht vorliegt
, gar nicht nach Riehen zu ziehen, sondern einfach seine
Söhne der Militärpflicht zu entziehen. Petent wird wohl nie
nach Riehen kommen, und gute Äcker kann er sich als Ba-
denser im Banne Riehen so gut erwerben wie als Bürger von
Riehen/'

Heimlicher spielte auf drei Dinge an. War es zumindest für Vermögliche bis anhin
ein leichtes gewesen, sich der Dienstpflicht zu entziehen, so schuf das dem preußischen
nachgebildete Wehrgesetz Badens von 1868 neue Verhältnisse. Danach hatte
sich - ebenfalls 1868 - Carl Hermann Hofmann (1811-1877) von „Cassel", Professor
und Doktor der Philosophie in Heidelberg, zusammen mit seiner Frau Sophia
Praetor (1824-1882) aus London und vier Söhnen in Kleinhüningen (bis 1907 eine
selbständige Bürgergemeinde) eingekauft, ganz offensichtlich, um diese Knaben
vom preußischen Militärdienst zu bewahren. Sie dankten das ihrer neuen Heimat
übrigens schlecht. Schließlich nahm er Bezug auf den Staatsvertrag zwischen der
Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Großherzogtum Baden betreffend die
gegenseitigen Niederlassungsverhältnisse vom 31. Weinmonat (= Oktober) 1863.
Dieser stellte Badener und Schweizer hinsichtlich der Niederlassung - von ganz
wenigen Ausnahmen für Vorbestrafte und Heimatlose abgesehen - einander gleich.
Doch gegen die Macht des Geldes kam Heimlicher nicht auf.

Am 23. September 1868 erlaubte das Bezirksamt Lörrach, damals unter der
Leitung des bekannten Oberamtmannes Friedrich von Preen (1823-1894). Friedrich
Fidel die Auswanderung. Bereits am 27. September 1868. einem Sonntag,
bewilligte eine um 10.30 Uhr im Gemeindehaus (heute Alte Kanzlei) zusammengetretene
und schwach besuchte Gemeindeversammlung mit dreißig gegen neun
Stimmen dem angeblich Übersiedlungswilligen die Einbürgerung. Das Originalprotokoll
liegt nicht vor. Wir wissen auch nicht, ob und wie Fidel der damals
üblichen Unterstützung eines Bürgerrechtsbegehrens durch Freihalten von Stimmberechtigten
in Wirtschaften und dergleichen gehuldigt hat. Der Große Rat von
Basel-Stadt zog am 5. Oktober 1868 mit der Verleihung des Kantonsbürgerrechtes
nach: damit war Fidel definitiv Schweizer, Basler und Riehener. Das ganze Proze-
dere hatte nur zwei Monate gedauert!

In einem Punkt wahrte die Gemeindeversammlung Riehen Vorsicht: Adolph,
der älteste Sohn, war bereits volljährig und wurde deswegen nicht eingebürgert. Er

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