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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
60.1998, Heft 1.1998
Seite: 133
(PDF, 34 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1998-01/0135
sich ungeschickterweise öffentlich damit brüstete. wie er den Militärbehörden
einen Streich gespielt habe. Darauf erhielt er eine Buße von 350 Gulden und
Befehl, wieder einzurücken. Dagegen wehrte er sich mit dem seinem Vater ausgestellten
Bürgerbrief. Diese Urkunde nannte aber den Vorbehalt der Gemeindeversammlung
nicht. So wähnte Emil das Recht auf seiner Seite, wenn er behauptete.
Schweizer zu sein. Man bot ihn sogar zur Rekruteninstruktion 1869 nach Basel
auf. Allerdings zog man diesen Befehl, nachdem seine rechtliche Unangreifbarkeit
sich als fraglich erwiesen hatte, wieder zurück. Emil erschien zwar trotzdem persönlich
in der Basler Kaserne, wurde aber weggewiesen. Darauf gab er an. er habe
vor. sich in der Schweiz selbständig zu machen und eine Bürgerin von Riehen zu
heiraten. Statthalter Heimlicher versuchte, das Problem auf seine Weise zu lösen.
Er schlug dem Kleinen Rat vor. gemäß Revers bei Vater Fidel die Steuern einzutreiben
, was sich dann aber aus verschiedenen Gründen als undurchführbar erwies,
und das Wanderbuch des Handwerksgesellen Emil, in dem wohl der Bürgerort
Riehen vermerkt war. einzuziehen. Diesem Einzug stimmte der Rat. nachdem die
Querelen seit dem 6. Februar 1869 angedauert hatten, unter dem 4. Mai 1870 zu.

Im ..Kantonsblatt Basel-Stadt". 2. Abteilung Nr. 1. vom 2. Juli 1870. findet sich
folgende

..Revocation des Bürgerbriefes von Friedrich Fidel.

Am 5. October 1868 ist Friedrich Fidel. Landmann von Weil, nebst seiner
Familie von E[inem]. E[hrengeachteten]. Grossen Rath ins Bürgerrecht von Riehen
aufgenommen worden, der älteste (!) Sohn Emil Fidel unter dem von der
Gemeinde gemachten Vorbehalt, dass er eine Entlassung vom badischen Militär
beibringe. Da diese Voraussetzung nicht eingetroffen ist. so hat der Kleine Rath
am 4. Mai d[ieses]. J[ahres]. beschlossen, den dem Vater Fidel ausgestellten Bürgerbrief
entsprechend modifizieren zu lassen. Nachdem nun dieser Bürgerbrief bis
zum heutigen Tag nicht beigebracht worden ist. so wird diese Urkunde anmit
revociert und nichtig erklärt. Dem Vater Fidel wird ein anderer Bürgerbrief ausgestellt
werden mit Ausschluss des ältesten Sohns Emil Fidel, der Bürger von Weil
geblieben ist. Basel, den 1. Juli 1870. Kanzlei des Kantons Basel-Stadt. Der
Staatsschreiber:

G[ottlieb] Bischoff."

Aber nicht allein Gottlieb Bischoff (1820-1885). Doctor iuris, später Regierungsrat
und bekannter Organisator von Festen, was ihm den Namen .Jubelgotti"
eintrug, mußte sich mit dem Fall beschäftigen. Vater Friedrich Fidel rekurrierte
sogar, beraten von einem Advokaten, an die Regierung der Schweiz, den Bundesrat
. Das geschah am 13. Juli 1870. Am darauf folgenden 7. September bat das
zuständige Bundesministerium, nämlich das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement
, die Regierung von Basel-Stadt um eine Stellungnahme. Am 21. September
berichtete der Bundesrat dem Bürgermeister und dem Kleinen Rat. Friedrich
Fidel sei mitgeteilt worden, die Landesregierung ..sei hierin nichts zu tun im
Falle". Emil Fidel wurde der Rechtsweg angeraten. Der Bundesrat schloß mit der
üblichen Formel ..Gleichzeitig benu[t]zen wir den Anlass. um Sie. getreue liebe

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