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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
60.1998, Heft 2.1998
Seite: 42
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1998-02/0044
Wie das Haus, so ist auch die mittelalterliche Burg ein Wohngebäude gewesen.
Sie war nicht nur ein Wehrbau mit militärischer Funktion, wie dies das moderne
Verständnis annimmt, welches überwiegend vom Bild der spätmittelalterlichen
Ritterburg geprägt ist.

Gerichtsbarkeit, hohe

Die hohe Gerichtsbarkeit ist gleichbedeutend mit der Blutgerichtsbarkeit, also
zuständig für Taten, auf die Strafe "an Leib und Leben", insbesondere die Todesstrafe
, stand. Sie war Sache des Landesherren und wurde in sogenannten niederen
Landgerichten durch beamtete Richter mit Schöffen über die nichtritterliche Bevölkerung
ausgeübt.

Gerichtsbarkeit, niedere

In der niederen Gerichtsbarkeit (Frevelgericht) wurden geringere Frevel (Straftaten
) verhandelt, die durch Geldbußen oder Freiheitsstrafen gesühnt werden
konnten.

Hochgericht

siehe hohe Gerichtsbarkeit

Leibgeding

Zur Nutzung auf Lebenszeit ausbedungene oder ausgesetzte Vermögensteile bei
der Übergabe eines Hofs (zum Beispiel das Wohnrecht).

Meierhof

Die seit dem Spätmittelalter vielfach nachgewiesenen Meierhöfe setzten oft die
Tradition von Fronhöfen fort, welche bis zum Ausgang des 12. Jahrhunderts häufig
Mittelpunkte von bäuerlichen Anwesen waren.

Mittelalter

Geschichtlicher Zeitabschnitt, der allgemein zwischen der Zeit der Völkerwanderung
(3. bis 5. Jahrhundert) und der Reformation (16. Jahrhundert) angesiedelt

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