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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
60.1998, Heft 2.1998
Seite: 90
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bronner Bauern boten zudem in den letzten Jahrhunderten ihre Fuhrdienste zum
Rhein mit Mauleseln und Pferden an.

Neuenweg war seit seiner Besiedlung markgräfliches Hoheitsgebiet. Verwaltungsmäßig
gehörte der Ort im 19. Jahrhundert zeitweise sowohl zu dem Amtsbezirk
Müllheim als auch zu den Amtsbezirken Schopfheim und Schönau. Als der
Amtsbezirk Schönau 1924 aufgelöst wurde, kam Neuenweg wieder zum Amtsbezirk
Schopfheim, nach dessen Auflösung im Jahr 1936 an den Amtsbezirk Lörrach
bzw. 1939 an den Landkreis Lörrach.

Das Wirtew esen in Neuenweg

Ein Wirtsgewerbe in Neuenweg läßt sich mindestens bis ins 16. Jahrhundert
zurückverfolgen, nachdem sich der Ort von der Talvogtei Tegernau getrennt und
nun eine eigene Vogtei gegründet hatte. Somit genoß Neuenweg ab dieser Zeit,
wenn nicht schon früher, als Filialort von Tegernau das Recht, eine eigene Gemeindewirtschaft
zu halten, bzw. an einen Ortsbürger zu verpachten.

Im Jahre 1714 taucht aktenmäßig die tatsächliche Existenz der Neuenweger
Stube bzw. Gemeindewirtschaft auf. Erster namentlich bekannter Gemeindewirt
war von 1775 bis 1781 Hans Vollmer. Die Zustände in Neuenweg und der Gemeindewirtschaft
, aber auch in den beiden anderen Realgasthäusern in Neuenweg
(vermutlich "Zur Krone" und "Zum Adler") waren um 1780 stark zerrüttet und in
Unordnung geraten. Aus einem Bericht der Burgvogtei Rötteln mit Sitz in Lörrach
vom 3. März 1780 geht deutlich hervor, daß der kleine Ort Neuen weg hochverschuldet
war und in seinen drei Gast- und Wirtshäusern für jede "Lumperei" Tür
und Tor offenstehe. Diese unhaltbaren Verhältnisse hatten sehr harte Folgen. Die
Gemeindewirtschaft mußte 1781 schließen und durfte durch die Vogtei nicht neu
verpachtet werden. Gleichzeitig wurde der Vogt Johannes Müller des Amtes enthoben
, da er nicht imstande war, dem zunehmenden Unwesen in Neuenweg entsprechend
entgegenzutreten.

Ein erstes Realgasthaus in Neuenweg existierte bereits im Jahr 1699. Wirt war
ein Bernhard Schwald. der dieses Realrecht aber nur knapp zwei Jahre ausübte
und dann wieder aufgab. Der Name des Schildes ist nicht überliefert.

Ein zweites Realgasthaus, auch ohne Schildangabe, eröffnete Hans Senn im
Jahre 1714 und betrieb es mindestens bis 1741. Er zahlte eine Taxe von 40 Gulden
: der Betriebsumsatz wurde um 1741 als schlecht angegeben. Bei diesem Realrecht
könnte es sich entweder um das Realgasthaus "Zur Krone" oder das "Zum
Adler" handeln.

Da aber die verfügbaren Akten des Realgasthauses "Zur Krone" erst um 1850
beginnen und über das Gasthaus "Zum Adler" in Neuenweg lediglich einzelne
Literaturnotizen vorhanden sind, die den "Adler" zumindest in der Zeit von 1785
bis Anfang des 1. Weltkrieges belegen, kann das Realrecht von Hans Senn von
1714 - 1741 nicht eindeutig zugeordnet werden.

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