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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
61.1999, Heft 2.1999
Seite: 151
(PDF, 36 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1999-02/0153
E. F. von Leutrums Weggang von Lörrach verlief zügig. Am 4. Mai 1748191
informierte der Markgraf das Hofratskollegium bereits über die Bestellung von
Gustav Magnus von Wallbrunn zum Landvogt, und am 27. Mai 1748 folgte die
Verabschiedung E. F. von Leutrums in Lörrach (Abb. 2) auf sein Rittergut in
Kilchberg, wo er am 5. Mai 1760 nach kurzer Krankheit verstarb und in der
dortigen Kirche bestattet wurde.

2. Die „Leutrumsche Handschrift"
Der schriftliche Nachlaß des Freiherms Ernst Friedrich von Leutrum

Unbekannt ist, warum E. F. von Leutrum sein schriftliches Quellenmaterial zu
seiner ..Landesbeschreibung" mit sich nahm, hatte er doch noch bei Übergabe
seiner Schrift im ..Begleitschreiben" 201 angeregt, daß vielleicht die Herren Archivräte
in Basel diese Arbeit ergänzen, verbessern, verändern und auf dem neusten
Stand halten sollten, wobei eine Kopie davon seinem Nachfolger eine hilfreiche
Quelle sein werde. Vielleicht geschah es aus Verärgerung, da man seinem Werk
nicht den erhofften praktischen Nutzen zumaß, wie es das Votum des Geheimen
Rates vermuten läßt: „ad registraturam bis man mehrer Zeit haben werde solche
zu durchgehen, dieses Werk w ird im Archiv aufbewahrt"21 >.

Die inhaltliche Gliederung nun eines vom Generallandesarchiv Karlsruhe Ende
1996 erhaltenen Auszuges aus dem Inventarverzeichnis des Adelsarchives der
Freiherren von Tessin. betitelt mit „Akten des Ernst Friedrich Leutrum von Eningen
. Landvogt zu Sausenburg und Rötteln in Baden. Direktor der Ritterschaft am
Neckar/ Schwarzwald ab 1747. geb. 1690. gest. 1760. a) Landvogtei Sausenburg
und Rötteln"-1. ließ mich nun vermuten, daß es sich hierbei um das schriftliche
Quellenmaterial der ..Leutrumschen Handschrift" handelte.

So wurden mir am 9. Februar und 24. Juli 1998 dankenswerterweise u.a. sieben
Convolute. betitelt mit ..Ortsbeschreibung ca. 1730" 23', übergeben, deren insgesamt
53 Faszikel sich, alphabetisch geordnet, nach den Vogteiorten bzw. bei den
Orten Gersbach/Hasel und Maulburg/Dossenbach nach den Kirchspielen zusammengefaßt
, als das durch E. F. von Leutrum benutzte Quellenmaterial erwiesen .
Insbesondere der inhaltliche Vergleich der vorgefundenen Schriftstücke zur Gemeinde
G(C)renzach mit der „Leutrumschen Handschrift"241 zeigte, daß die ihr zu
Grunde gelegten Schriften hier vollständig und in fast der gleichen Reihenfolge
vorlagen, so daß man eigentlich von einem seit der Leutrum-Zeit ungestörten
Zusammenhang der Archivalien ausgehen kann; ob insgesamt aber vollständig, ist
unbekannt. Somit kann die Liste der in der ..Leutrumschen Handschrift" nicht
beschriebenen Orte25' revidiert werden: Die Gemeinden Bürchau. Elbenschwand.
Endenburg. Gresgen. Raich und Wies gehörten zur Vogtei Tegernau. Höllstein
und Hägelberg zur Vogtei Steinen. Malsburg und Marzell zur Vogtei Vogelbach
sowie Salineck und Schlächtenhaus zur Vogtei Weitenau und sind dort beschrieben
worden oder sollten es noch werden.

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