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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
66.2004, Heft 1.2004
Seite: 147
(PDF, 26 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2004-01/0149
Dieser Erlass überrascht durch seine außerordentliche Strenge, denn Zuwiderhandelnde
, die aus Armut eine Geldstrafe nicht bezahlen konnten, sollten sogar ins
Gefängnis eingesperrt werden.

An sämtl. Bürger M Ämter

..Bey der sich immer wiederholenden Unglücksfällen an Brand Unglück und
Verwundungen welche das Schießen in der Neujahrs Nacht herbeiführt, hätte
schon längst der energische Wille der Gemeinderäthe. die Abstellung dießes Un-
fügs erzwecken sollen; aber man findet leider in manchen Gemeinden eine Sorglosigkeit
in Handhabung dießes Zweigs der Ortspollizey weßhalb man die Bürger M
Ämter dringend u ernstlich auffordern muß. bey schwerer Geld oder Leibesstrafe
dießes Schießen für nächste Neujahrsnacht abermals zu verbieten, und aus den
vertrautesten Bürgern Nachtwachen zu bestellen, welche unausgesetzt patrol-
lieren. und [auf] jeden Zuwiderhandelnden Vorsicht haben sollen. Die Geldstrafe
fließt mit 5 fl in die Gemeindskasse, ist der verurtheilte arm, wird man von Amts
wegen Gefängnißstrafe an deren Stelle vollziehen."

Lörrach 23 ten Dezbr. 1835

Es scheint, dass sich die Behörde bei diesem Erlass nicht nur aus der berechtigten
Sorge um Unglücksfälle beim Neujahrsschießen leiten ließ. Im Gemeindearchiv
Wyhlen befinden sich nämlich noch mehrere Erlasse aus dieser Zeit nach
der französischen Julirevolution von 1830 und während der kriegerischen Auseinandersetzungen
von 1831- 1833, die zur Teilung des Kantons Basel führten.31 In
diesen Erlassen wird vor eindringenden Revolutionären aus Frankreich und der
Schweiz gewarnt und zur genauen Beobachtung aller Fremden aufgefordert. 1833
ließ die großherzogliche Regierung deshalb sogar die Bewachung der Schweizer
Grenze durch Infanterie-und Artillerieeinheiten verstärken. In einer solch angespannten
Lage sahen die Behörden wohl selbst das Neujahrsschießen als Bedrohung
an.

Anmerkungen

1) Dazu und zum Folgenden:

Paul Sartori: Zeiten und Feste des Jahres. Leipzig 1914
(= Band 3 von: Sitte und Brauch. Leipzig 1910-1914)

Das Große Duden-Lexikon in acht Bänden. 5. Band. Mannheim 1966. S.731/32
Brockhaus. 15. Band. Mannheim 1991. S. 481
Der Große Herder. 6. Band. Freiburg 1955. S. 1029
Schweizer Lexikon. Band 5. Zürich 1947. Sp. 955 f.

2) Gemeindearchiv Wyhlen. C.Bücher X, 1 (Befehlsbuch Wyhlen von 1819-36, fol. 166)

3) Wie Anm. 2. fol. 34. 96/97. 108-113. 115. 119-121. 131/32. 145-147,158. 166, 171. 173. 176/77

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