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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
67.2005, Heft 2.2005
Seite: 36
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2005-02/0038
Gastlichkeit in Hasel

Michael Fautz
Allgemeiner Teil

Zweifelsohne waren die Stuben oder gemeinhin die Gemeindewirtschaften in
den einzelnen Orten der Oberen Markgrafschaft die ersten Wirtshäuser. In der
Stadt Schopfheim wird anno 1367 eine solche Wirtsstube, geführt von dem Edelknecht
Walter von Wies, erstmals erwähnt. Die erste Nachricht über eine Taverne
in Tegernau ist uns aus dem Jahre 1424 überliefert.

Noch vor dem Bauernaufstand im Jahre 1525 hatten die Landstände in der Oberen
Markgrafschaft, die sich aus allen waffenfähigen Bauern zusammensetzten
und deren Organ der „Gemeine Ausschuss der Landschaft" war, gegenüber den
Markgrafen von Baden und deren Verwaltungsorganen ein gehöriges Maß an
Mitregierung und Volksvertretung mit Vetorecht. Nach der Niederwerfung dieses
Bauernaufstandes setzten die Markgrafen ständig ihr Alleinanspruchsrecht auf die
hoheitliche Regierung durch und beschnitten zusehends die vormals erheblichen
Rechte der Markgräfler Bauern und Untertanen.

Als Regulär auf unterer Ebene gestanden die Markgrafen weiterhin den Vogteien
die Stuben und Gemeindewirtschaften als Gerichtsort der Vögte, der Geschworenen
und der Gemeinderichter zu. Dort wurden alle gemeindebetreffenden Entscheidungen
der jeweiligen Vogteien beraten und meist in öffentlichen Gemeindeversammlungen
gutgeheißen. Natürlich kam nach den offiziellen Beratungen der
Weinausschank mit teils ausgiebigen Nachfeiern, oft auf Kosten der öffentlichen
Kasse, nicht zu kurz.

Dieses den Vogteien und teils den Filialorten übereignete herrschaftliche Regal
war stets eine recht gute, oftmals einzige Einnahmequelle der Vogteien. Der eingelagerte
und verzehrte Wein unterlag in allen Wirts- und Gasthäusern einer streng
reglementierten Weinverbrauchssteuer, die alljährlich an die Burgvogteien bzw. an
die Rentkammer der Markgrafen gewissenhaft und pünktlich als Ohmgeld und zusätzlich
pro ausgeschenkten Schoppen als Maßpfennig abgeführt werden musste.

Da die meisten Vogteien und deren Filialorte in der Oberen Markgrafschaft bis
ins 19. Jahrhundert keine gemeindeeigenen Häuser besaßen, wählte man in früheren
Jahrhunderten einen Gemeindewirt aus ihrer Mitte, welcher dann auf bestimmte
Zeit seine gute „Stube" als Gemeinde Wirtschaft zur Verfügung stellte.

Ab etwa dem 18. Jahrhundert versteigerten die Vogteien bzw. die späteren Gemeinden
das Gemeindewirtschaftsrecht meist für sechs Jahre. Der Höchstbietende
erhielt in der Regel den Zuschlag.

Sämtliche gemeindebetreffenden und öffentlichen Tagfahrten und Veranstaltungen
wie Ratssitzungen, Grundstücks- und Gebäudeverkäufe, Versteigerungen und
dergleichen wurden dort neben dem offiziellen Weinausschank abgehalten. Bereits

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