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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
29. Heft.1949
Seite: 12
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Graf Jakob erfuhr bald darauf von diesen Vorgängen. Er geriet
mächtig in Wut. Da hatten sie nun in Schuttern alle die alten
Rechte verletzt und gröblich mißachtet. Wie stand es denn im einzelnen
mit diesen Rechten? Was sagten die früheren Protokolle
über sie aus? Wie hatten es seine Vorgänger in dieser Sache gehalten
? Graf Jakob ließ aus den Truhen seiner Kanzlei die Aktenbündel
herausholen und alles auf die Schütterer Abtwahl Bezügliche
sorgfältig zusammensuchen. Da ergab sich folgendes Bild: Sobald
der residierende Abt zu Schuttern gestorben ist, übernimmt der je
weilige Herr zu Geroldseck den Schutz der Abtei. Er läßt die Pforte
und alle Aus- und Eingänge des Klosters von seinen Leuten bewachen
. Er läßt sich die Schlüssel zur Abtei, zur Kanzlei und den
andern wichtigen Gebäuden aushändigen. Er veranlaßt die Versiegelung
einzelner wichtiger Gemächer. Die Ordenspersonen ermahnt
er für die Zwischenzeit zum Gehorsam gegen den Prior, desgleichen
den Schaffner und das weltliche Klostergesinde. Ist der neue Abt
gewählt, dann überreicht er ihm in feierlicher Handlung die Schlüssel
, wobei er auch seine Glückwünsche vorbringt. Darauf ermahnt
er die Mönche und das Klostergesinde zum Gehorsam gegen den
neuen Herrn, läßt außerdem die Siegel von den Türen abnehmen
und zieht die Wache an den Pforten zurück. Im Klosterhof erfolgt
später die feierliche Vorstellung des Abtes und die Vereidigung der
Schütterer Untertanen. Dabei beschwören der Abt und der Graf ihre
gegenseitigen Rechte und Pflichten. Ein fröhliches Festmahl bildet
den Abschluß, und ganz zuletzt läßt der neue Abt jedem, der an
der Wahl irgendwie beteiligt war, je nach Stand und Bedeutung ein
Geldgeschenk überreichen.

So war es seit Menschengedenken gehalten worden. Und nun
sollte das alles auf einmal nicht mehr gelten! Graf Jakob schritt mit
finsterem Gesicht auf und ab. Aber' die österreichische Regierung
muß dahinter stecken, sagte er sich, sonst hätten sie es nicht gewagt,
so eigenmächtig vorzugehen. Unter solchen Umständen war es nötig,
die Angelegenheit vorsichtig zu behandeln, damit man sich nicht
am Ende wieder mit der halben Welt herumschlagen mußte. Auch
die Räte des Grafen waren dieser Ansicht, und so wurde beschlossen
, zunächst einmal einen geharnischten Protest an das Kloster abgehen
zu lassen und die ganze Wahlhandlung für ungültig zu erklären
.

Am 31. Juli stand der geroldseckische Bott vor dem Klosterein- >
gang und meldete dem Pförtner, daß er etwas vorzubringen habe.

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