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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
29. Heft.1949
Seite: 17
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übt, d. h. der jeweilige Herr überließ dem Kloster gegen eine bestimmte
Conzessionsgebühr ein abgegrenztes Gebiet in der Nähe
von Schuttern, das an sich nicht klostereigen zu sein brauchte, zum
Bejagen. Die Ausdehnung dieses Gebietes hat im Laufe der Zeit
sehr gewechselt. Anfangs war es ziemlich klein. Markgraf Philibert
von Baden gestattete dem Kloster 1558, daß es „bey Schuttern
herumb auf den Feldern ungefährlich eine halbe Meil wegs weit
Weidwerk mit Fahnung von Hasen, Feldhühnern und Vögeln zu
Zeiten gebrauchen möge, doch sich des roten und schwarzen Wildbrets
in Hölzern und, sonsten gänzlich zu enthalten habe." Im Jahre
1655 unter Markgraf Ferdinand Maximilian wurde dieses Gebiet für
die Lebenszeit des Abtes Benedict über den Schütterer Bann bis
zur Undiz erweitert. Dazu kam noch der Oberschopfheimer Bann.
Auch die folgenden Äbte erhielten auf Ansuchen dieses Gebiet zugestanden
. 1753 kam noch der Friesenheimer Bann bis zur Landstraße
und der Ichenheimer Bann dazu. Aber bereits in den folgenden
Jahren wurden diese Konzessionen nach und nach zurückgenommen
. Man scheint bei den Auseinandersetzungen die auf diese
Gnadenjagden bezüglichen Bestimmungen und die auf die Jagd im
Hochwald sich beziehenden manchmal verquickt zu haben, wodurch
die Rechtslage noch undurchsichtiger wurde. Es ist verständlich, daß
diese ungeklärten Verhältnisse zu vielen Streitigkeiten Anlaß gaben
. Schon die Frage, ob der Schütterer Jäger mit geladenem Gewehr
durch den Friesenheimer Bann gehen dürfe, wenn er das
Jagdgebiet im Hochwald aufsuchen wollte, führte zu Meinungsverschiedenheiten
. Mehr als einmal wurden derartige Fragen blutig
ausgefochten. Solch ein Fall ereignete sich im Jahre 1701. Damals,
schlugen sich der Friesenheimer Jäger Rheinhard Scholl und der
Schütterer Klosterküfer aus einem derartigen Anlaß die Köpfe blutig.
Die Akten stellen den Sachverhalt folgendermaßen dar: „Rheinhard
Scholl hat auf der Schütterer Allmend einen Büchsenschuß weit von
dem Dorf Schuttern entfernt den Klosterküfer Burgmeyer mit einem
Rohr und einem Hundt angetroffen, ist auf denselben zugegangen
und hat ihn mit diesen Worten angeschrien: Du, leg deine Büx
nieder, oder ich schieße dich über ein Hauffen. Der Küfer aber sei
immer fortgegangen, bis endlich der Jäger ihme allzu nahe mit
aufgezogenem Hahn auf den Leib gekommen und allzeit mit Todschießen
gedroht, hatte der Küfer sein Vorteil ersehen, dem Jäger
das Rohr mit seinigem auf Seiten geschlagen und bei den Haaren
erwüscht, den Jäger gefragt, ob er zufrieden 'sein wolle, der Jäger

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