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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
29. Heft.1949
Seite: 81
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nen umgeben wurde, änderten sich die Bedürfnisse und Verhältnisse
auch rechts des Rheines. Bestand wirklich keine Möglichkeit, zu
einer Vollbahn quer durch das Hanauerland zu kommen, so lag
es vielleicht in seinem Interesse, wenigstens von einer Schmalspurbahn
durchzogen zu werden, die dem Lokalverkehr immerhin genügen
mochte. Der Gedanke einer Hauptbahn Rastatt-Kehl oder
Oos-Kehl schien damit freilich auszuscheiden.

Diese Alternative, die einer gewissen Tragik nicht entbehrte, war
die Schicksalsfrage des Hanauerlandes in den folgenden
Jahrzehnten. Wurde sie im Sinne des Sprichwortes von dem
Spatz in der Hand und der Taube auf dem Dache gelöst, so mußte
die Entscheidung auf den Bau einer oder mehrerer Schmalspurbahnen
lauten. Andernfalls blieb nichts anderes übrig, als abzuwarten
und einer höchst ungewissen Zukunft den Bau der vollspurigen
Rheinuferbahn zu überlassen. Was war nun richtig? Darüber gingen
die Ansichten in allen Kreisen des Hanauerlandes freilich weit auseinander
, und es hielt auch schwer, sich unbedingt und vorbehaltlos
für den einen oder anderen Standpunkt zu entscheiden.

Da kam wie der Versucher in der Wüste Mitte der achtziger
Jahre der Antrag der 1877 gegründeten Straßburger Straßenbahngesellschaft
an die Gemeinden des Hanauerlandes auf Bau einer
Schmalspurbahn Kehl-Bühl, der finanziell und wirtschaftlich
gleich annehmbar schien. Die Frage einer Staatsunterstützung
blieb zunächst offen. Als dann aber die Thronrede zur
Eröffnung der Landtagssession 1885/86 auf den Bau von Schmalspurbahnen
in Baden als notwendige Ergänzung zum Staatsbahnnetz
hinwies, schien der Augenblick gekommen, wo auch das
Hanauerland zwischen Sperling und Taube sich entscheiden mußte.
Man darf nicht vergessen, daß es damals in Baden noch gar keine
Schmalspurbahnen gab, was diese Entscheidung abermals erschwerte,
da keine Erfahrungen über ihre Bewährung oder Nichtbewährung
vorlagen. Dazu kam der voraussichtlich damit verbundene Verzicht
auf die normalspurige Rheinuferbahn, da beide Bauten, Schmal- und
Normalspurbahn, nebeneinander unmöglich ausgeführt werden
konnten.

So reichten die dreizehn Gemeinden Kehl-Stadt, Auenheim, Leutesheim
, Hönau, Diersheim, Rheinbischofsheim, Neufreistett, Frei-
stett, Memprechtshofen, Muckenschopf, Helmlingen, Scherzheim und
Lichtenau am 15. Februar 1886 der Zweiten Kammer eine Petition

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