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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
29. Heft.1949
Seite: 87
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1949/0087
Die Sitzung der Zweiten Kammer vom 18. Juni 1902 stand völlig
unter dem Zeichen der Rheinuferbahn. Bereits in der wenige Tage
zuvor stattgehabten ausführlichen Debatte über das Eisenbahnbudget
(Amtliche Berichte über die Verhandlungen der Ständeversammlung
1901/02, Zweite Kammer, S. 701 ff.) hatte der bekannte Eisenbahnreformer
Abg. Paul Früh auf (1862 bis 1916) in seiner lebendigen
und humorvollen Art erklärt: „So kommen wir nicht weiter! Nehmen
wir die Karte in die Hand, so finden wir es unbegreiflich, daß
die Bahn Rastatt-Kehl-Offenburg noch nicht gebaut wurde. Das Mittelland
kann überhaupt auf die stiefmütterliche Behandlung, die es in
Eisenbahnsachen erfährt, stolz sein! Der Bezirk von Rastatt bis Offenburg
gehört zu den geduldigsten des Landes. Er läßt sich übel behandeln
in einer Weise, vor der ich nur die größte Hochachtung
haben kann" (Heiterkeit).

Der Abg. Dr. Karl Heimburger (1859 bis 1912) sekundierte
ihm mit den Worten (a. a. O. Seite 719): „Es besteht eine zwingende
Notwendigkeit für den Bau dieser Bahn. Durch die Rheinregulierung
wird der Bahnverkehr ein größerer werden, neue billige Verkehrswege
steigern den Verkehr oft in ungeahntem Maße." Aber Staatsminister
Dr. Artur von Brauer (1845 bis 1926) setzte als Ressortminister
solchen allzu optimistischen Darlegungen einen empfindlichen
Dämpfer auf, indem er erwiderte (a. a. O. Seite 720): „Ich habe
es nie begriffen, warum das Bahnprojekt Rastatt-Kehl mit so viel
Eifer betrieben wird, ist doch gar kein Bedürfnis für die Erstellung
einer solchen Bahn zur Zeit vorhanden! Dem Lokalverkehr genügt
die Bahn Bühl-Kehl und für Erstellung einer durchgehenden Linie
Kehl-Rastatt liegt zur Zeit nicht das geringste Bedürfnis vor. Möglicherweise
entwickelt sich unser Verkehr in den nächsten Jahren
so, daß wir ein drittes und viertes Gleis brauchen. Wenn diese Notwendigkeit
einmal an uns herantritt, dann werden wir allerdings
vorsichtig prüfen müssen, ob diese neuen Gleise den alten einfach
anzugliedern seien, oder ob es nicht nützlicher wäre, die neuen
Gleise in Form einer neuen Bahn mehr am Rheine entlang anzulegen.
Soweit sind wir aber noch nicht, zumal mit Einführung elektrischer
Streckenblockierung die vorhandenen zwei Gleise noch lange Zeit
dem Bedürfnis genügen werden."

Trotz dieser ziemlich deutlichen Absage von der Regierungsbank
kam es dann in der Sitzung vom 18. Juni 1902 bei Beratung der Petition
der Eisenbahnkommission Rastatt nochmals zu einer ausgiebigen
Debatte, bei der alle Register zugunsten des alten Lieblings-

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