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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
29. Heft.1949
Seite: 121
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then der Oesterreicher und vornehmlich dess Herrn Landvogts".
Dieser hatte sich daran gewöhnt, den Schultheißen und die Stettmei-
ster wie Untergebene vorzuladen, als ob sie von ihm Befehle entgegenzunehmen
hätten. Die Ratsherren sahen in dem Gebaren des Landvogts
eine Verletzung der städtischen Reichsfreiheit und empfanden
es als eine tiefe Demütigung, daß „ein Schultheiß oder regierender
Stettmeister als die vornembsten Glieder eines ehrsamben Rats einem
jeweiligen Landvogten oder dessen Befehlchen grad an handt stehen
und gleichsamb einen Botten abgeben und vertreten sollen". Dieser
Zustand mußte nach ihrer Meinung „zum höchsten Schaden der Stadt
gereichen". Deshalb faßte der Rat am 16. Dezember 1672 einen Entschluß
, der ein für allemal befolgt werden sollte. Er lautete: „Wofern
künftighin ein Landvogt dergleichen Beschickung oder Vorforderung
entweder dem Herrn Schultheißen oder dem regierenden Stettmeister
thuen wirdt, so sollen dieselben gleich fragen, ob das Geschäft die
Stadt oder sie in particulari betreffe, und nach Befinden zum Ehrsamben
Rat oder aber zum Herrn Syndiko remittieren, damit derselbe
ihr Desiderium gehörigen Orts vor- und anbringen könne".

Wenn die Stadtväter schon in Friedenszeiten die städtische Reichsfreiheit
bedroht sahen, so wuchs ihre Angst um so mehr in Kriegsgefahren
, wenn der Landvogt auf Grund seines Schutz- und Schirmrechts
Offenburg mit kaiserlichen bzw. österreichischen Truppen
„schützen" wollte. Schon im 30jährigen Kriege hatte die Stadt mit
solchen Besatzungstruppen bittere Erfahrungen gemacht. Nun kam
der Krieg wieder in unsere Heimat. 1672 brach der Zweite Holländische
Krieg aus. Habsburg mußte die westliche Reichsgrenze wiederum
gegen Frankreich verteidigen. Offenburg sollte in Verteidigungszustand
versetzt werden und deshalb eine österreichische Besatzung
aufnehmen. Am 20. September 1672 ließ der Ortenauer
Amtmann Durnegger dem städtischen Syndikus mitteilen, daß er von
seiner Regierung Befehl und Vollmacht habe, mit der Stadt „wegen
gescheinenden Gefehrlichkeiten" über eine gemeinsame Verteidigung
zu verhandeln. In der Unterredung, die am folgenden Tage im
Kapuzinerkloster stattfand, wies der Landvogt den Schultheiß und
zwei Stettmeister auf die strategische Bedeutung Ottenburgs hin
und erklärte, daß er mit dem Rat zu einer Einigung kommen wolle,
wie „dieser Posten in Defension zu stellen mit Einnehmung einer
kleinen Garnison". Denn man wolle bei Einbruch des Feindes „bey
Ihrer Majestät und Reich Guet und Bluet aufsetzen". Diese Besatzung
sollte dann durch Landmiliz der Umgebung verstärkt wer-

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