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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
29. Heft.1949
Seite: 145
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und Uffhoven jenseits der Kinzig auf dem Gelände zwischen der Kleinbahn und
der Straße nach Schutterwald standen noch im Mittelalter mit Offenburg in enger
wirtschaftlicher Verbindung. Auf der andern Seite lag die Griesheimer Mark
mit den Landgemeinden Griesheim, Bühl, Weier und Waltersweier. Diese vier
Gemeinden waren später mit Offenburg gemeinsam in dem großen Gotteswald der
Abtei Gengenbach berechtigt. In diese ländliche Gemeinschaft trugen nun die
Herzöge von Zähringen städtisches Leben. Die Tatsache, daß Offenburg bis zum
Ende des Mittelalters keine eigene Gemarkung hatte, beweist zur Genüge, daß die
Stadt aus einer Markgenossenschaft herausgewachsen ist. Kinzigdorf, der
ursprüngliche Mittelpunkt der Mark, mußte dann seine Bedeutung an das aufstrebende
Stadtwesen abtreten. Der Pfarrsprengel erstreckte sich sogar über die
Markgenossenschaft hinaus; denn außer Ortenberg, Fessenbach, Zell-Weierbach
und Rammersweier zählten auch Bohlsbach, Elgersweier und Waltersweier bis
zum Ende des 18. Jahrhunderts zum Offenburger Pfarrverband, in frühesten Zeiten
vermutlich sogar Griesheim und Weier.

Wähend der Name Offenburg 1101 zum ersten Male urkundlich erwähnt wird,
stammt die erste Nachricht über die Pfarrei aus dem Jahre 1182. In diesem Jahre
tritt ein Priester von Offenburg namens Friedrich in Straßburg als Zeuge auf.

Wer hat die Pfarrei gegründet? Nach dem bis tief in das Mittelalter geltenden
germanischen Eigenkirchenrecht, das sich unter dem Einfluß des katholischen
Kirchenrechts zum Patronatsrecht entwickelt hat, baute der Grundherr auf seinem
Grund und Boden für seine Hintersassen eine Kirche, stattete diese mit dem Pfarr-
wittumgut und dem Bezug des Zehnten aus. Als Stifter der Kirche setzte er auch
den Pfarrer. Seine Nachfolger hatten als Patronatsherren das Recht, dem Bischof
für die erledigte Pfründe einen geeigneten Priester vorzuschlagen oder zu präsentieren
. Der Patron zog einen Teil des Zehnten an sich und übernahm dafür einen
Teil der Baulasten. Grundherr war in Offenburg der Abt von Gengenbach, Gerichts
- und Stadtherr der Herzog von Zähringen. Diese beiden kämen also als"
Gründer der Pfarrei in Betracht. Nun war die Abtei Gengenbach wohl Zehntherr,
aber nie Patronatsherr. Auch die Herzöge von Zähringen erscheinen in den
Urkunden nicht als Patronatsherren, wohl aber das Hochstift, d. h. Domkapitel
von Straßburg. Und zwar wird wiederholt betont, daß es das Patronatsrecht
„ex antiquo" d. h. von altersher, ausgeübt habe. Daraus könnte man schließen,
daß die Herzöge von Zähringen nie im Besitz des Patronatsrechts gewesen -sind.
Aus Straßburger Urkunden des 13. Jährhunderts müssen wir aber den Schluß
ziehen, daß die Zähringer bezüglich Offenburg schon früh in ein Lehensverhältnis
zum Bistum Straßburg getreten sind.

Als mit dem Tode Bertholds V. 1218 das Geschlecht der Herzöge von Zähringen
ausstarb, benützte der staufische Kaiser Friedrich II. diese Gelegenheit zur Stärkung
seiner politischen Macht am Oberrhein. Ihm verdanken Offenburg, Gengenbach und
Zell a. H. die Erhebung zu Reichsstädten. Aber in dem Straßburger Bischof erstand
ihm ein gefährlicher Gegner. Ein langwieriger Streit entstand um die
Rechte in Offenburg. Auf Bitten des Papstes Honorius III. setzte der Kaiser die
Äbte von Murbach und Neuburg sowie den Grafen von Werda als Richter ein. Nach
deren Schiedsspruch vom 25. August 1221 sollte der Kaiser die volle Gerichtsbarkeit
über die Bürger in den Gütern der Offenburger Kirche behalten, die
„Berthold von Zähringen von der Straßburger Kirche zu Lehen getragen" habe.
Der Streit wurde jedoch durch diesen Kirchenspruch nicht beigelegt; er währte

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