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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
29. Heft.1949
Seite: 163
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sollte keiner während des Schießens oder des Schießens wegen, den Mitbruder
„unzüchtigen oder mit Worten schmähen oder schelten, oder heißen lügen." Eine
höhere Strafe, jedoch nicht höher als 2 Schilling, sollte denjenigen treffen, der
„soviel unzüchtig were", daß er nach Ansicht des Meisters und der vier Pfleger
bestraft werden mußte. Jeder Bruder legte an den Fronfasten einen Pfennig in die
Büchse. Für jeden Verstorbenen wurde eine Seelenmesse gehalien. Während
dieser opferten alle Mitglieder und beteten für die Seelenruhe.

Diese St. Sebastiansbruderschaft muß sich bewährt haben; denn 30 Jahre später
erweiterte sie ihre Satzungen, die „uff mentag nechst nach sant Sebastianstag
1480" von Schultheiß, Meister und Rat bestätigt wurden. Diese ergänzenden
Bestimmungen zeigen, daß der kirchliche Zweck der Bruderschaft vorherrschte. Die
Sebastiansjünger verteilten sich offenbar über die ganze Bürgerschaft; denn wir
lesen: Wer sich, es sei „frow oder man, ledig oder verhafft" (verheiratet), in die
Bruderschaft aufnehmen läßt, entrichtet 2 Pfennige Einschreibgebühr. Jedes Mitglied
bezahlte im Jahr 4 Pfennige in die Büchse. Dieser Betrag konnte auch mit 1 Gulden
für immer abgebüßt werden. Die Bruderschaft schloß sich jetzt der Kirche des
Barfüßerklosters an. Dort hatte sie jeden Montag auf dem St. Ludwigsaltar, für
den sie auch eine Kerze stiftete, eine Messe. Der Tag des Schutzheiligen wurde
mit einer Singmesse gefeiert, während welcher jedes Mitglied ein Opfer oder
„Fromengeld" in die aufgestellte Büchse oder auf den Altar legte. Letzteres gehörte
den Barfüßern, die überdies für die gehaltenen Messen und Vigilien von dem
Schützenmeister jährlich 2 Pfund Pfennig erhielten. Für jeden verstorbenen Bruder
oder Schwester wurde am ersten Sonntag nach dem Begräbnis eine Leibfallmesse
gelesen. An den vier Fronfastentagen fand eine gemeinsame Seelenmesse statt.
Die Grabplätze wählten die Mitglieder im Klosterfriedhof. Daß diese Bruderschaft
im Laufe der Zeit ein ganz ansehnliches Vermögen zusammenbrachte, beweisen
die zahlreichen Käufe und Darlehen.

St. Eulogius-Bruderschatt

Im Jahre 1496 errichtete die Offenburger Schmiede - und Wagnerzunft
„zu lob und glory gottes und der allerheiligsten gottesgeböhrerin, auch zu ehr
des heiligen Elogy" eine Bruderschaft. St. Elogius, der 588 zu Cadilac in Aquitanien
geboren wurde und 659 als Bischof von Noyon starb, war ursprünglich Goldarbeiter
und wurde so der Patron der Goldschmiede, später ganz allgemein des Schmiede-
und Wagnerhandwerks. Auch diese Bruderschaft stellte sich unter den Schutz der
Franziskaner und erhielt von Bruder Georg, dem Provinzial der oberdeutschen
Minoritenprovinz, einen Gnadenbrief, in welchem ihren Mitgliedern die Teilnahme
an dem im Orden der Minoriten und Clarissinnen geübten Werken zuerkannt
wurde. Wir lesen da: „So nimb ich eich alle und jedtes in Sonderheit, gegenwärtig
und Künftige, sambt denen Ehefrauen und Kindteren, sowohl irn leben als nach
dem todt, auff und mach euch thaillhaftig aller hailigen messen, gebedt, predigen,
wachen, fasten, leibs Kasteyungen fürbidt und all andteren geistliche Übungen,
welche durch unsere brüedter, schwesteren des ordtens der hailigen Clara durch
obermelte provintz des oberen Deitschlandts uß gnaden gottes verrichtet werdten."
Des weiteren verkündete der Provinzial, daß für jedes verstorbene Bruderschaftsmitglied
eine Seelenmesse gelesen werden solle.

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