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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
30. Heft.1950
Seite: 76
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noch ein weiterer nach dem Frieden von Rastatt 1714, als Augusta
ihr Aufbauwerk in der zerstörten Markgrafschaft aufnahm; ebenso
flutete im Jahre 1705, als der Hofhalt des Markgrafen in Rastatt
einzog, mit seinem Hofstaat, den Künstlern und Handwerkern m
festem Sold, eine stattliche Schar böhmischer Familien in die neue
Residenz. *)

Diese geradezu sprunghafte Zunahme der Seelenzahl ist schuld,
daß das Platzbedürfnis der entscheidende Gesichtspunkt wurde,
übrigens hätten nach den Uberschlägen die Kosten für eine solide
Instandsetzung der alten Kirche nicht viel weniger betragen als die
Ausgaben für eine große neue. Diese Überlegungen und Tatsachen
hätten genügen müssen, um die Arbeiten an der Stelle wieder aufnehmen
zu lassen, wo früher auf des Markgrafen Ludwig Wilhelm
Befehl der Architekt Egidio R o s s i die Fundamente für eine Kirche
bereits gelegt hatte. Während sich die Pfarrgeistlichkeit für einen
Bau auf dem alten Friedhof aussprach, hatte auch Joh. Peter Ernst
Rohrer, der jetzige Baumeister, ein jüngerer Bruder des 1732 verstorbenen
Vollenders des Schlosses und Erbauers der Schloßkirche,
Michael Ludwig Rohrer, den nun vorgesehenen Platz „auf der langen
Gasse" als am brauchbarsten und bequemsten bezeichnet. Hier war
der Raum ausreichend für ein Gotteshaus von 647a Schuh Breite
und 947a Schuh Länge, dessen Fassungsvermögen erheblich größer
war als das der bisherigen Kirche mit nur 44 badischen Schuh Breite
und 71 Schuh Länge. Einen tatkräftigen Helfer fand Rohrer in
Bürgermeister Nagel, der als Vertreter der Stadt mit aller Entschiedenheit
auf die Erbauung einer neuen Kirche auf der heutigen
Kaiserstraße hinsteuerte und später auch durchdrang, nachdem die
Stadt von vornherein eine Reihe von Leistungen für den Kirchenbau
in Aussicht gestellt hatte (u. a. das Schlagen von 100 Eichbäumen
im Stadtwald).

Vor dem Beginn der Planung und der Errichtung der Kirche mußten
jedoch noch mehrere wichtige Vorfragen erörtert und geklärt
werden : ob die Fundation oder Dotation der alten Pfarrkirche in die
neue Pfarrkirche zu übertragen seien, ob der Bischof von Speyer
als Ordinarius der Translation zustimmen werde, inwieweit die
markgräfliche Herrschaft, der eine Baupflicht zur Kirche nicht oblag,
zum neuen Kirchbau beitrage, inwieweit die Stadt, die für den Turm,
und die Zehntherren, die für den Chor der alten Pfarrkirche bau-

1) Vergl. dazu meinen Aufsatz „Wechselbeziehungen zwischen Geschichte und Bevölkerung von
Rastatt im Wandel der Jahrhunderte" in der „Ortenau" Jahrgang 1931.

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