http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1950/0120
altar die Öffnung, woraus der
Pfeiler etliche Schuh steht, soweit
der Pfeiler sich erstrecket, zuzumauern
'.
Die Instandsetzung erfolgte.
Doch die Nachprüfung im Sommer
1763 ergab eine scheinbar neue
Sachlage : „Diesen Nachmittag
seind", berichtet unterm 31.
August 1763 das Oberamt
Wolfach nach Donaueschingen
, „Hans Georg Fritsch, Zimmermann
, und Ferdinand Weber
, Maurermeister, mit der
Anzeig erschienen, daß, als sie
' heunt vormittag das Dachwerk
ob dem Chor aufgedecket und
die Riß in dem Gewölb, die
der Maurer im ferndrigen
Sommer vermachet, visitieret,
sie diese nicht allein weiter
und mehrere noch niemal ob- L
Servierte Spält, Und den gegen „Beiläufiger" Grundriß. Skizze von Salzmann
zum Gutachten vom 29. März 1762
dem Turm eine starke Faust
weit, sondern auch daß sich der Turm indessen um vier Zoll weiter
und also von dem Kirchengemaur dreizehn Zoll weit hinweggelassen
habe, gefunden hätten. Sie fügten bei, daß man wegen dem Gewölb
garnicht sicher seie, sondern solches durch die allergeringste Bewegung
vom Wind oder Erdenerschütterung allen Augenblick einfallen
könne. Und weilen es nur noch eine kurze Zeit ist, daß die Maurer
arbeiten können, so haben wir dieses ohne Anstand einberichten
wollen".
Salzmann, wiederum mit der Uberprüfung beauftragt, sah keinen
Anlaß, seine Meinung zu ändern. Es bestehe nicht die mindeste
Gefahr. Er habe deshalb .neuerlich dem Maurermeister zu Hausach
kommandiert, die Riß und Spält in dem Chorgewölb unten und oben
zu vermachen'. Dann ergebe sich, ob Befürchtungen begründet seien.
Eine Gefahr bestehe erst, ,wann die Riß und Spält sollten wider
Verhoffen sich erweitern'.
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