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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
30. Heft.1950
Seite: 158
(PDF, 45 MB)
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Ecclesiae reconditus ausdrücklich hervorgehoben wird. In der zweiten
Hälfte des 18. Jahrhunderts wird in den Annalen außer im Jahre
1756 nur noch von nostra crypta gesprochen, also vielleicht kein
Unterschied mehr gemacht.

Die in Heft 28 wiedergegebene Inschrift der nichtphotographierten
Grabplatte des Hofrats Georg Schwallbach (obit XIV octobris
Anno MDCCXIII) legt die Annahme einer Gruftbenutzung schon um
das Jahr 1713 nahe. Die Annalen (S. 235) verweisen aber Georg
Schwallbach in das Jahr 1763; es wäre denkbar, daß vom Steinhauer
vor der Ziffer XIII das L weggelassen wurde oder es bei der
Abschrift unbeachtet blieb. In diesem Falle könnte nur eine Nachprüfung
bei einer späteren Eröffnung der Gruft Klarheit verschaffen.
Auch die Dienerakten (1738) des Georg Schwallbach belegen seine
Tätigkeit in Rastatt als Hofrat und Geheimer Cabinets-Secretarius
zwischen 1733 und 1762. Leider war der Praenobilis Dnus Georgius
Schwallbach, Serenissimi Regiminis Consiliarius titularis ac Secre-
tarius intimus, wie ihn die Annalen nennen, auch in den Rastatter
Totenbüchern nicht zu finden, dagegen erscheinen im Hofkirchenbuch
öfters Taufen und Beerdigungen seiner Kinder zwischen 1738
und 1748.

Wenn wir bei den bis jetzt bekannten Grabplatten beachten, daß
z. B. bei Frau von Busse die letzte Zeile, bei Frau Lassaloye oder
Lassoloye der Name (Lassoy), bei Gg. Schwallbach die Jahreszahl
vom Steinmetzen fehlerhaft wiedergegeben sind (es lassen sich noch
andere Schreibfehler finden), so ist die Annahme erlaubt, daß auch
auf dem Fragment im Kellergang beim Geburtsjahr statt MDCXCII
besser MDCCXII zu lesen ist. In diesem Falle träfe Geburts- und
Sterbejahr (letzteres lautet übrigens ganz klar MDCCLV, nicht
MDCCLIV, wie bei Kraemer S. 88 gedruckt steht) auf dem Frater
Ferreolus Kirchmayer, portarius et cellarius, zu. Dabei wäre
dann die erste Zeile auf dem Fragment mit Kirchbergensis eine
Abwandlung des Namens, wie ich sie auch bei Katzenmayer in
Katzenberger in den Annalen finde. Beim Eintritt dieses Mannes ins
Kloster 1745 steht sogar zu lesen : F. Joannes Kürchmayr bergensis
suevis natus 1712, sodaß die Zusammenziehung des Namens und
Heimatortes in Kirchbergensis auf dem Grabstein umso einleuchtender
erscheint. Das ausit des Fragments kann in dieser Zeit auch
diem suum clausit bedeuten, wie es in den Annalen häufig vorkommt
.

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