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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
30. Heft.1950
Seite: 164
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Eine alte Eidcsbelehrung

Auf dem Rathaus zu Bleichheim in den alten Akten suchend, stieß ich auf
eine Eidesbelehrung und die symbolische Auslegung des Eides. Es finden sich
darin tiefernste Gedanken, die uns aufs neue an die Heiligkeit des Eides erinnern
mögen. Auch soll die Veröffentlichung dartun, wie gewissenhaft und streng
unsere Altvordern den Eid auffaßten. Zu diesem Zweck möge das Ganze im Wortlaut
folgen:

Wann derjenige, den man beeiden soll, wirklich vorberufen worden ist, so
befragt man ihn: „Habt Ihr schon einen Eid abgelegt? Und wißt Ihr, was ein
Eid ist?" So er mit nein antwortet, so sagt man ihm: „Ich werde Euch demnach
einen Unterricht geben von der Wichtigkeit des Eides und der Schwere des Meineides
." Derjenige Mensch, der einen Eid schwören muß, soll an der rechten Hand
drei Finger aufheben; und durch den ersten, nämlich den Daumen, wird bedeutet
Gott der Vater, durch den zweiten Gott der Sohn, durch den dritten Gott der
heilige Geist; durch die in die Hand gebogenen zwei Finger hingegen, nämlich
den größeren, die kostbare Seele des Menschen, und durch den kleinsten, der
sterbliche Leib, der gegen die Seele klein und gar nicht zu achten ist. Bei der
Menschenhand wird verstanden ein Gott und ein Schöpfer, der durch seine
Allmacht alle Kreaturen im Himmel und auf Erden erschaffen hat.

Einen Eid ablegen heißt nichts anderes, als Gott, und zwar einen solchen Gott,
der unbetrüglich ist, zum Zeugen der Wahrheit anzurufen.

Welcher Mensch nun also verwegen wäre und einen falschen Eid abschwüre,
der schwört ihn nicht anders ab, als ob er zum ersten spräche: „So wahr, als ich
heute falsch schwöre, so wahr bitte ich Gott den Vater, den Sohn und den
heiligen Geist, die heiligste Dreifaltigkeit, daß ich ausgeschlossen werde aus der
Gemeinschaft Gottes und seiner Heiligen, daß ich sei ein Fluch meines Leibes,
Lebens und meiner Seele."

Zum andern, welcher Mensch falsch schwört, der schwört allermaßen, als ob er
spräche: „Wann ich falsch schwöre, so soll Gott der Vater, Sohn und heiliger
Geist, die grundlose Barmherzigkeit unseres lieben Herrn und Seligmachers Jesu
Christi mir nimmermehr zu Trost und Hilfe kommen an meinem letzten Ende
und in der Stunde, wann ein Leib und Seele sieh von einander scheiden sollen
und müssen."

Zum dritten, welcher Mensch falsch schwört, der schwört, als ob er spräche:
„Wo ich falsch schwöre, so soll Gott Vater, der Sohn und heiliger Geist sowohl
den kostbaren Fronleichnam unseres Herrn Jesu Christi, sein rosenfarbenes Blut,
seine Angst und Not, sein bitteres Leiden und Sterben, Höllen- und Himmelfahrt
mir frechem Sünder gänzlich entziehen und mich ewig verloren sein lassen."

Zum vierten, welcher Mensch falsch schwüre, als ob er spräche: „Wann ich
schwöre, so sollen meine Seele und mein Leib miteinander verloren werden am
jüngsten Gericht, da ich meineidiger, elender Mensch vor den gerechten Richterstuhl
Gottes stehen soll und muß."

„Habt Ihr nun verstanden, was für ein abscheuliches Laster sei, einen falschen
Eid abzulegen, einen Gott, der die ewige Wahrheit selber ist, so schändlich zu
mißhandeln und ihn zum Zeugen einer Unwahrheit anzurufen? Wenn Ihr es verstanden
habt, so hütet Euch vor falschem Eid, redet in der Sache, über die man

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