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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
31. Heft.1951
Seite: 11
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gegen das Licht vor sich hat. Da bei einem Zeichen in einem Bogen
vier verschiedene Lagemöglichkeiten beim Beschreiben- und Bedrucktwerden
vorkommen können, muß folgerichtig vor dem Pausen
die rechte Stellung unabhängig von Schrift oder Druck auf dem
Bogen hergestellt, d. h. der Bogen orientiert werden. In der Regel
befindet sich in den früheren Jahrhunderten vor 1600 nur ein einziges
Wasserzeichen in einem Bogen und zwar meist in der ersten
oder vordem Bogenhälfte oder im Blatt a). Es muß im aufgeschlagen
gedachten Bogen von Seite 2 aus betrachtet und gezeichnet wie abgebildet
werden. Gegen diese erst von mir entdeckte und festgestellte
Grundregel haben die bisherigen Liebhaber und suchenden
Freunde der Wasserzeichen oft verstoßen. Außerdem ist zu beachten
, daß das Wasserzeichen nicht immer in der ersten Bogenhälfte
stehen muß. Es kann auch in der zweiten Bogenhälfte angebracht
sein. Oft kommt es vor, daß in ein und demselben Schöpfformenpaar
, mit dem an der Bütte von Büttgeselle und Gautscher abwechselnd
im Zusammenwirken gearbeitet wird, die eine Form das
Zeichen in der rechten Hälfte, in der andern oder zweiten Form aber
in der linken Bogenhälfte aufweist. Das Zeichen ist also im Formenpaar
, wie der Wappenkundige sagt, über Wechsel angebracht. Solche
zweiten Formen habe ich als Wechselformen — ein Fachausdruck —
bezeichnet. Bei der Abbildung Heitz Nr. 165 ist diese Erscheinung
übersehen worden. Sie war von mir damals auch noch nicht bekanntgegeben
worden.

Das Wappenwasserzeichen der Handschrift zeigt als Abart nur
geringe Änderungen gegenüber dem gleichen Zeichen in der undatierten
Druckschrift auf. Das Formenpaar der Druckschrift stammt
demnach aus der gleichen Zeit. Eine Papiermühle, welche mit einer
Bütte arbeitet und das Schöpfformenpaar zur gleichen Sorte Papier
ständig gebraucht, muß es, sobald es ausgebraucht ist, immer wieder
erneuern. Die Gebrauchsdauer beträgt etwa ein Jahr oder wenig
mehr. Bei der Erneuerung der beiden Formen entstehen ungewollt,
da es sich um Handarbeit handelt, auch bei der gleichen Vorlage
und gewünschten Ubereinstimmung kleine Unterschiede sowohl der
beiden gleichen Zeichen im Formenpaar unter sich wie gegenüber
den bisher gebrauchten Formen. Die Abb. 2 gibt nur die eine Form
eines Paares wieder. Die dazugehörige zweite Form ist nicht festgestellt
.

Die Abbildungen von Wasserzeichen auf Abb. 1 und 2 zeigen nur
in Durchzeichnung den bloßen Umriß der in Draht auf der Form angebrachten
Zeichnung. Sie sind daher unvollständig, und der Papier-

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