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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
31. Heft.1951
Seite: 21
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Wild all ihr eingebrachtes Gut wieder zustellen. Im gleichen Jahr
wird auch ein Streit der Frau Ursula mit dem Papierer Wolfum über
gewisse angeschlagene Stücke entschieden, die Wolf verbleiben, da
sie Wild an der Schuld abgezogen worden waren. Wolf war demnach
als Beständer der Nachfolger von Volpis.

Im Jahre 1533 wurde die Witwe gewordene Frau Ursula Volpis
von Bastian Würzkremer verklagt. Das Gericht bedingte die Entscheidung
von ihrem in Treue zu gebenden eidlichen Gelübde, daß
sie die Schlüssel zu Straßburg auf die Bahre ihres Mannes selig gelegt
und danach sich keines verlassenen Gutes zu Straßburg oder zu
Gengenbach unterzogen habe, ihr auch das angeliehene Geld nicht
zu Händen gekommen sei. Solches Gelübde konnte sie leisten und
wurde der Klage ledig gesprochen.

Der Nachfolger als Papierer auf der Wildischen Mühle, Wolf, hatte
all sein Hab und Gut an Wild zu Unterpfand eingesetzt, war aber
mit seinen Zinsen im Rückstand geblieben. Hans Wild war gestorben,
und 1533 klagten seine Söhne und Erben, Johann und Jakob die
Wilden, Gebrüder, gegen Wolf, Bapeyrer, und verlangten gemäß der
Verschreibung die Abtretung der Papiermühle, die auch erkannt
wurde, wenn nicht Wolf darthue, daß die Verschreibung ohne sein
und seiner Hausfrau Wissen und Verwilligung aufgerichtet und versiegelt
worden sei. Es war auch zu Frevel und Gewalttat gekommen.
Auf Widerklage des Beständers Wolf aber, der Mängel im Bau der
Mühle und sonstige Versäumnisse einwendete, wurde er nach Straßburg
als der Kläger ordentlichen Richter zur Geltendmachung seiner
Ansprüche verwiesen. Ob er diese für uns aufschlußreiche Klage
aber auch ausgeführt hat, ließ sich nicht feststellen, da die Gerichtsprotokolle
von Straßburg dort verloren sind.

Wer war nun dieser Hans Wild von Straßburg? Als Papierer wird
er niemals bezeichnet. Er war auch kein Papiermacher und scheint
auch nach Erwerb der Papiermühle nicht nach Gengenbach übergesiedelt
zu sein. Er war Bürger zu Straßburg. Seine Persönlichkeit
ist aber dort schwer festzustellen. Denn es kommen nach den
gemachten Erhebungen im Straßburger Bürgerbuch in der gleichen
Zeit drei Hans Wild vor. Der eine, von Barr gebürtig, wird 1519
Bürger. Er trat in die Möhrinzunft ein, welche hauptsächlich Fuhrleute
und Krämer einschloß. Der zweite, von Ast (?) gebürtig, war
Schneider und erwarb 1525 das Bürgerrecht. Der dritte, aus Wolkesheim
, wurde schon 1494 Bürger und scheint Wirt gewesen zu sein,
da er der Freiburger Zunft angehörte. Am wahrscheinlichsten ist der
erstgenannte wohl der vermögliche und unternehmende Mann, der

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