Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
31. Heft.1951
Seite: 32
(PDF, 52 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1951/0040
und verhört werden. Eintrag Montag nach Assumptionis Mariae
Bl. 53, 19. August. In der gleichen Sache soll der Antworter dem
Kläger, weil er ihn geschlagen hat, die Klage beßern, wie es geklaget
ist.

Nach Eintrag Bl. 4 ist Silv. Kielmeyer tot.

Das Papier des ganzen Jahrgangs V zeigt als Wasserzeichen
das Gengenbacher Fischwappen und stammt daher aus der Gengenbacher
Papiermühle (Abb. 5).

Die Jahrgänge 1556 und 1557 sind nicht mehr vorhanden.

Band VI. 1558—1560, S. 1—223.

Jahrgang 1558 Bl. 1—77. Eintrag Montag nach Viti, S. 35, 20. Juni.
Meister Hans der Papierer wird verurteilt, der Steffen Weiß Witwe
die Spindel, die er an sich genommen und hat beschlagen lassen,
nach Antrag zu bezahlen.

Jahrgang 1559, S. 77—170. Eintrag Montag nach Verene, S. 150,

4. September. Meister Hans der Papierer soll vom Beklagten Philipp
Strickhler die zugestandene Schuld bezahlt erhalten, ungesehen
seiner Einrede.

Jahrgang 1560, S. 170—223. Eintrag Montag nach Laurentij, S. 210ff.,
12. August. Der Kläger Jakob . . . und Meister Hans der Papierei
sollen sich zusammenfügen und ihrer Zusprüche halben gütlich miteinander
vertragen. Eintrag Montag nach Laurentij, S. 212, 12. August.
Zwischen Meister Hans dem Papierer und Daniel Dietz dem Papierei
wird eine Injurienklage entschieden. Eintrag Montag nach Assumptionis
Mariae, S. 215, 19. August. Zwischen Jakob Bruder und Meister
Hans dem Papierer wird im Erbstreit erkannt, daß Kläger für seine
Hausfrau die hinterlassenen Sachen von des Papierers Hausfrau,
seiner Schwieger, teilen soll nach dieser Stadt Rechten. Desgleichen

5. 217. In der Klage von Meister Hans dem Papierer gegen Mang,
den Papierergeseil von Füßen, soll Beweis erhoben werden. Hans
Hellenschmied zu Wolfach klagt gegen Daniel Dietz auf Bezahlung
einer Pütte, die er hatte fertigen lassen. Eintrag Montag nach Adolphi,
S. 218, 2. September. Zwischen Daniel Dietz und Meister Hans dem
Papierer ist dem Antworter die begehrte Dilation, Schub und Tag
bis zum nächsten Gericht rechtlichen zugelassen. Eintrag Montag
nach Exaltationis Crucis, S. 221, 16. September. In gleicher Sache soll
Kundschaft zum Beweise erhoben werden. S. 222. Zwischen Meister
Hans, dem Papierer, und Mang, dem Papierersgesell von Füeßen, ist
erkannt, daß das Urteil der Zwölfer an den Rat gezogen werde und
sich beide Parteien bis Freitag vor dem Rat zu stellen haben.


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1951/0040