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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
31. Heft.1951
Seite: 35
(PDF, 52 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1951/0043
torum Bl. 158, 7. November. Zwischen Kaspar Stahell, Kläger, und
Hans Sontag, Bartlin Hammer und Hans Lehenmann wird Bartlin
Hammer zu zahlen erkannt. Am Rande ist vermerkt 2 ß Sontag, 2 ß
Lehenmann.

Jahrgang 1576 Bl. 268—286 ist ohne Papiermachereintrag.

Der Band enthält am Anfang Bl. 1—100 einen kleinen nach links
gewendeten Adler über einem Schilde mit zwei abgewendeten aufrechten
Fischen. Das Wasserzeichen sitzt zwischen zwei Stegen.
Beide Formen sind festgestellt. Das Wappen mit den zwei goldenen
Fischen im roten Feld ist das der Dynastien der württembergischen
Herrschaft Mömpelgard und der habsburgischen Grafschaft Pfirt.
Das Papier wird aus einer dortigen Papiermühle stammen. Sodann
findet sich Gengenbacher Papier, das den fischbelegten Adler als
Wasserzeichen aufweist3).

Von Blatt 145 bis 192 enthält das Papier als Zeichen ein plump
und verkehrt gewendetes gotisches P, darunter ein waagrecht schwimmender
Fisch. Die Bogen sind 30 cm hoch und 38 cm breit. Beide Abarten
eines Formenpaares sind festgestellt worden.

Der übrige Teil des Bandes ab Blatt 138 bis 286 enthält Papier mit
dem gleichen schwimmenden Fisch, aber unter einer kleinen heraldischen
Lilie. Diese Wasserzeichen sind zwischen den Stegen aufgenäht
, während das gotische P auf dem Mittelsteg aufgelegt ist. Die
Bogen sind 30,5 cm hoch und 39 cm breit. Die zwei gefundenen ziemlich
gleichen Abarten bilden ein Formenpaar.

Die beiden Zeichen mit dem angehängten waagrecht schwimmenden
Fisch gehören offenbar der gleichen Papierwerkstätte an. Das
als eine Art gotisches P angesprochene Zeichen ist bei Briquet überhaupt
nicht gemeldet. Zu dem Fisch unter der Lilie hat Briquet zu
Form I des Gengenbacher Formenpaares eine leichte Abart unter
Type 7047 im Format von 30 cm auf 40 cm, die vermutlich zu Siegen
um 1576 vorkommt.

Eine Lilie mit besser gezeichnetem und leicht gekrümmtem Fisch

3i Merkwürdig ist, daß das Wappen mit den zwei abgewendeten Fischen, das verschiedentlich
in Gengenbach nebraucht wurde, dort für Gengenbachisch gehalten wird und nicht etwa nur volks-
elhymologisch, sondern von Gebildeten, die doch ihr Stadtwappen kennen sollten!

Die biedern Bürger, unbewandert in der weiten Welt der Wappen, mögen gutgläubig gerne die beiden
goldenen Barben von Pfirt für eine vom Stadtpapierer in künstlerischer Freiheit geschaffene Bereicherung
ihres Stadtwappens mit dem silbernen Gangfisch gelten lassen. Dieser Irrtum zugunsten der Heimat ist
nicht so schlimm und leichter zu entschuldigen, als wenn ein anspruchsvoll als Fachmann auftretender
vorgeblicher Papierforscher das Wasserzeichen einer Britannia, die auf rollenden Wellenwogen thront
und den meerbeherrschenden Dreizack in der Rechten hält, für eine harmlose — Helvetia erklärt und
gar ihren Kreuzschild des heiligen Georg mit dem frei im Schilde schwebenden neuzeitlichen Schweizerkreuz
verwechselt. Da ist allerdings der Pegasus in flunkernd flitzender Fantasie mit seinem papiergeschichtlichen
Sonntagsreiter, Herrn von Hößle, wieder einmal, wie öfters, in vollstem Galopp durchgegangen
!

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