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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
31. Heft.1951
Seite: 52
(PDF, 52 MB)
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mehr werde abwarten können". Die Pfarrkinder hätten sich bereit
erklärt, das Bauholz zu stellen und die Fuhr- und Handfronen zu
leisten. Es sei ihm, dem Oberamtmann, aber nicht gelungen zu erreichen
, „daß selbige an dem Bauschilling etwas Ergäbiges beitragen
" wollten.

Salzmann, der am 20. August 1753 von der Kammer beauftragt
wird, einen Riß vorzulegen, machte sich alsbald an die Arbeit und
hielt in einem Plan den Grundriß der bisherigen Kirchenanlage inmitten
des Friedhofes fest, gleichzeitig zeichnete er aber auch die
beabsichtigte Lage des Neubaus ein. Dieser sollte statt Ost-West-
Richtung Süd-Nord-Richtung bekommen und mit dem Turm und
Haupteingang vor die bisherige Friedhof mauer hinausgezogen werden.

Salzmanns Besuch in Oberwolfach hatte zur Folge, daß der Pfarrer
eine kleine persönliche Sorge zunächst mit ihm besprechen konnte
und sie dann auch der Kammer vortrug. Im Pfarrhaus sei kein Ort,
„in welchem man Sommerszeit vor der Wärme, im Winter aber vor
der Kälte die zum Gebrauch des Hauses notwendigen Victualien erhalten
kann, der Platz der neu auferbauenden Pfarrkirchen aber so
situiert, daß mit allergeringsten Kosten ein Kellerlein unter selbe
könnte gemacht werden". Der Pfarrer bittet um Berücksichtigung
beim Bauen. Der Keller soll, wie sich hinterher ergibt, unter den
Kircheneingang kommen.

War man sich allerorten über die Notwendigkeit eines Neubaus
klar, so gab nunmehr die Frage des Bauplatzes Anlaß zu weitschweifigen
Auseinandersetzungen. Der Meinung, die Kirche auf dem
bisherigen Platz und inmitten des Friedhofs neu zu erstellen, stand
jene entgegen, die einen Neubau „in der Mitte des Kirchspiels"
wünschte. Da die Gemeinde sich nicht einigen konnte, bestimmte
die Regierung im November 1754 den bisherigen Platz als künftigen
Bauplatz. Gleichzeitig gab sie Weisung, die Baumaterialien bereitzulegen
, damit im künftigen Frühjahr sofort begonnen werden könne.

Am 17. Februar 1755 übernimmt Salzmann vertraglich den Neubau
. Er wird ihm einschließlich aller Arbeiten für 4700 Gulden „ver-
akkordiert". Ausgenommen blieben die mit 2000Gulden vorgesehenen
Materialien. Während sie das Rentamt zu beschaffen hatte, oblagen
der Gemeinde die Lieferung des Bauholzes und die Fuhr- und
Handfronen.

Den Vertragsabschluß und den bevorstehenden Baubeginn ließ die
Regierung das Oberamt in Wolfach wissen; sie versäumte nicht, dem
Obervogt eine Art Beaufsichtigung des Baumeisters zu übertragen:
„Ob zwaren nicht wohl tunlich ist, daß Euch der Entlegenheit halber

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