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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
31. Heft.1951
Seite: 76
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Zu den dringendsten Verbesserungen gehörten:

a) Korrektion der Steige vom Landwasser abwärts bis Prechtal und das Gefäll
zu ermäßigen von 8 bis 14 Prozent auf höchstens 8 Prozent und die Straße
auf 16 Fuß = 4,80 m erweitern.

b) Die Beseitigung der in der Talstraße vorkommenden Gegengefälle von über
7 Prozent mit Verbreiterung auf 4,80 m.

c) Reparatur und Umbau der schadhaften hölzernen Brücke.

Die Ausführung unterblieb wegen der hohen Kosten. Die Reparatur der Brücken
wurde vorgenommen mit Staatsbeitrag 1865 von 400 Gulden; 490 Gulden trugen
die Gemeinden.

Seit 1868 wurde die Rothalde als Landstraße behandelt. Die nachweisbare Aufwendung
für Verbesserung beträgt nur 10 096 M. Seit 10 Jahren (1875 bis 1885)
begehen täglich etwa 60 Zugtiere die Straße.

Verbrechen und Strafen des 17. Jahrhunderts
in der Reichsstadt Offenburg

Von Otto K ä h n i

Die Strafgerichtsbarkeit der Reichsstadt Offenburg lag in den
Händen des alten Rates. Gerichtet wurde nach der „Hals- oder Peinlichen
Gerichtsordnung" Kaiser Karls V., kurz „Carolina" genannt,
die sich im Laufe des 16. Jahrhunderts fast in ganz Deutschland als
Strafrechtsnorm durchsetzte, besonders unter dem Einfluß der deutschen
Universitäten, deren Juristenfakultäten dieses von einem
deutschen Kaiser geschaffene Strafrecht in erster Linie lehrten und
verbreiteten. Offenburg mußte als Reichsstadt die Carolina als einziges
in Betracht kommendes Strafgesetz ansehen. Bei schweren
Fällen holte der Rat oft die Rechtsgutachten von Juristenfakultäten
oder angesehenen Advokaten ein. Die ausgesprochenen Strafen
waren immer noch hart und grausam. Verstümmelnde Leibesstrafen,
wie Abhauen der Hand, Ausstechen der Augen, Abschneiden der
Schwurfinger, der Zunge und der Ohren, werden nicht mehr gemeldet
; um so mehr aber wurden öffentlich beschimpfende und Freiheitsstrafen
verhängt. Die Vollstreckung des Urteils wurde öffentlich
vollzogen; denn man wollte die Menschen abschrecken und
bessern. Aber anstatt den Übeltäter durch Weckung und Stärkung

Quellen: 1. Akten des Rathauses.

2. Darstellung der Wasser- und Straßenbauinspektion.

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