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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
31. Heft.1951
Seite: 160
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Corvey verbannt44). Während dieser ganzen düsteren Zeit liegt
Schweigen über Schwarzach, und die „Series Abbatum" zeigt eine
große Lücke.

Erst um die Mitte des Jahrhunderts wendet sich das Schicksal
auch über Straßburg; es folgen zwei hervorragende Bischöfe, Uto III.
und Erchenbald. Nunmehr wird 961 auch für Schwarzach wieder ein
Abt genannt, Wolf old, der bei Kaiser Otto III. in hohem Ansehen
stand und für sich und seine Nachfolger ,,in der villa Vallator das
Marktrecht erhielt mit allen Zugehörungen als Münze, Zoll, Geleite,
Wasser, Wälder, Weiden, Mühlen, Weg und Steg". Das Münzrecht
berechtigte den Abt, dreimal im Jahr je 14 Tage lang auf dem Freihof
zu Stollhofen eigene Münzen schlagen zu lassen nach Straßburger
Währung, so er das Silber dazu hat; das Zollprivileg gab das
Recht, von jedem Schiff, das mit gestelltem Ruder den Rhein herauffährt
, ein Pfund Pfeffer zu erheben; nach dem Geleitrecht hatte ,,das
gotzhus zu gleiten von Vallator biz zue far und zolhus by Growels-
buome"; das Wasserprivileg gab außer Fischfang, Goldgrienen,
Vogelei und Mühlen auch das Grundrührrecht, das ist der Anfall
herrenloser Güter, die beim Stranden eines Schiffes an das klösterliche
Ufer getrieben wurden. Auf Grund des Waldprivilegs konformierte
der Abt eine eigene Scherzheimer und Stollhofner Mark;
erstere trennte sich von der Sasbacher, umfaßte den Ober- oder
Fünfheimburger Wald mit der Heideisfirst und den Auenwäldern auf
den Hundener und Greffner Wörthen und gehörte zur Hubgerichtsbarkeit
des Ulmer Klosterhofes; letztere trennte sich von der Steinbacher
Mark und bildete den Genossenschaftswaldkomplex, zu dem
die Söllinger und Hügelsheimer Auenwälder, der Bannwald, Holer,
die Grubhurst, der Niederwald, das Hursteck und die gesamte Abts-
muhrwaldung gehörte; die Waldrechte wurden beim Stollhofner
Dinggericht vorgelesen45).

Die Jahrtausendwende wurde zur Schicksalswende. Das
Kloster Schwarzach wurde als Reichsabtei zu einem politischen Instrument
, das nicht anders zu erklären ist, als daß von Anfang an
bestimmte Reichsrechte dem Kloster gegenüber bestanden46). Der
Straßburger Bischof Werinhar begleitete 1007 Kaiser Heinrich zur
Frankfurter Synode, wo das Bistum Bamberg gegründet wurde. Für
die treue Mithilfe schenkte der Kaiser dem Werinhar das Straßburger

**) Luzian Pfleger, Kirchengeschichte der Stadt Straßburg im Mittelalter 1941.
4S) Reinfried, Geschichte der Abtei Schwarzach. Fr. D.-A., Band XX.

") Büttner, Franken und Alemannen im Breisgau und Ortenau, Zeitschrift für die Geschichte des
Oberrheins, Neue Folge 52.

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