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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
32. Heft.1952
Seite: 78
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welche Befugnis der Speyerer Reichstagsabschied vom August 1526
den Landesherren übrigens zugesprochen hat, nahmen sich die Grafen
von Bitsch und Hanau den ihnen sonst unbequemen Ortenauer
Vertrag und die Markgrafschaft Baden zum Vorbild. Demnach hielten
sie ihren Untertanen die vertraglich zugestandene Abschaffung
des am meisten gehaßten Klein- und Schmalzehnten, doch den dem
Kloster inkorporierten großen Fruchtzehnten ließen sie durch beider
Amtleute zu Lichtenau mit Beschlag belegen, um ein genügendes
Pfarreinkommen zu sichern. Da bei dieser Gelegenheit der badische
Markgraf seine schirmvogteilichen Rechte auch im Kirchspiel Scherzheim
auszuüben gesonnen war und Zehntrecht und Pfarrsatz beanspruchte
, wurde er des kurz und bündig verwiesen. Graf Philipp III.
von Hanau, ein ob seiner Rücksichtslosigkeit und unbeugsamer
Willensstärke überall gefürchteter Mann, entgegnete seinem Schwager
, Datum Samstag auf Johannis Baptistä 1525, gereizt: Mit dem
Zehnten wolle er es halten, wie es der Markgraf und seine Räte
jetzund auch gemacht hätten. Nicht anders erging es Hans Knoder,
dem Klosterschaffner zu Scherzheim. Bei der versuchten Verleihung
des großen Fruchtzehnten tat ein „Diener" der Herrschaft Hanau ein
lächerliches Gebot, worauf das gemeine Volk von der Steigerung
Abstand nahm. Der ausgebotene kleine Zehnt für Hanf, Flachs und
dergleichen, meinte der Scherzheimer Schultheiß darauf, könnte zum
höchsten Preis vergeben werden, es würde dafür aber nichts anderes
bezahlt denn nach Laut des Ortenauer Vertrages (d.h. nichts). Ein
anschließender Bittgang ins Schloß zu Lichtenau, den Grafen zur
Nachsicht in der Frage des Zehnten zu stimmen, schlug fehl; vielmehr
fertigte Philipp III. den Schaffner barsch ab mit den Worten,
kein „Zehentlehener" zu sein. Wegen des Schmalzehnten verwies er
mit Ironie auf die Tagung zu Renchen, wo Markgraf Philipp, die
Stadt Straßburg und andere Nachbarn mit den bäurischen Haufen
sich darüber vertragen hätten (Fasz. 761).

Aber erst mit der Bestellung eines Pfarrherrn und Helfers schien
aller Grund zur Unzufriedenheit der Kirchspielsangehörigen beseitigt.
Das Ansinnen des badischen Schirmvogtes, den Schwarzacher Kon-
ventualen Ambrosius Phöberius, gebürtig von Bühl, nach Scherzheim
zu verordnen1"), taten die Lichtenauer Amtleute unter Hinweis

JI) Der Konventuale Ambrosius Phöberius (Ambros Götz) entwich kurz nach Ostern 1518 mit
Marzolfus einer Irrung mit Abt Konrad halber nach Straßburg (Fasz. 241). Da Phöberius Luthers Lehre
anhing, schied er aus dem Klosterverbande aus und versah Kirchendienste, sb vom 20. Oktober 1527 bis
20. März 1528 die Kaplanei Lichtenau und von da bis 26. Mai auch die Plarrei Scherzheim, ferner von
Johannis bis Michaelis 1528 die Pfarrei Stollhofen, meist aber die zu Vimbuch (Siehe Fr. D.-A. XX).
Uber seine Tätigkeit zu Stollhofen siehe Fasz. 151.

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