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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
32. Heft.1952
Seite: 218
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1952/0218
Eine Donaueschinger Regierungsverfügung vom 23. August 1746 überläßt dem
Kloster die „bei dem alten Turm in dem sogenannten Purpach vorhandenen und
annoch tauglichen alten Stein zu dem vorhabenden Bau des Klösterleins und
Turms in Rippoldsau". Mit dem Dank des Abtes für die „hochgeneigte Deferirung
der Steinen von dem alten Schloß Purppach" schließt der Briefwechsel.

Was es mit dem „alten Turm" oder dem „alten Schloß" und seinen doch recht
ansehnlichen behauenea Steinen auf sich hat, ist schwer zu sagen. Zweifellos
handelte es sich um Steinmaterial einer Ruine, das hier einer neuen Bestimmung
zugeführt wurde. Von einer Burg oder einer burgähnlichen Anlage fehlen urkundliche
Belege. Was ein ritterlicher Sitz hier sollte, ist auch nicht einzusehen. Indes
gehen wir wohl nicht irr, wenn wir vermuten, daß der Steinbau ehedem dem
Schutz etwa der Rippoldsauer Bergwerke diente, vielleicht mit der Aufgabe,
sicherer Lagerraum für die im Berg abgebauten wertvollen Metalle zu sein.

ßücherbesprechungen

Ur - und Frühgeschichte der Ortenau. Der zweite Nachkriegsband
der Badischen Fundberichte.

Ein stattlicher Band in der Reihe der Badischen Fundberichte liegt vor. Schon
die Inhaltsangabe zeigt das weite Ziel, das sich die Herausgeber, das Badische
Landesamt für Ur-. und Frühgeschichte und die Abteilung für Ur- und Frühgeschichte
beim Landesdenkmalamt in Karlsruhe, sich gesteckt haben.

Eine Reihe interessanter Beiträge von Kimmig, Lais, Nierhaus, Stoll, Dauber
u. a. bilden den ersten Hauptteil, dann folgen der Tätigkeitsbericht und die Fundschau
, die auch in diesem Band noch vieles nachholen muß, was durch die Ungunst
der Kriegsjahre nicht veröffentlicht werden konnte. Auch die Ortenau ist
dabei vertreten, wenn auch nicht in besonderem Maße. Unter dem Titel „Verschiedenes
" sind zwei wichtige Beiträge aufgenommen worden; einer ist von
A. Eckerle verfaßt und berichtet über das neue Denkmalschutzgesetz, der andere
bringt eine Zusammenstellung von F. Lautenschlager über das ur- und frühgeschichtliche
Schrifttum von 1940—1949, eine begrüßenswerte Arbeit, die einem
wirklichen Bedürfnis entgegenkommt.

Nicht vergessen darf man die Nachrichten und Nachrufe, die das Buch nach
einer anderen Richtung in wertvoller Weise ergänzen. Die Buchbesprechungen \
gehen weit über das Anzeigen der wichtigsten Neuerscheinungen hinaus und
bilden fast eigene kleinere Beiträge über die betreffenden Spezialgebiete, wodurch
der Leser in den Stand gesetzt wird, auch Werke kennenzulernen, die ihm im
Augenblick nicht zugänglich sind.

Eine wesentliche Erleichterung in der Arbeit mit den Fundberichten gestattet
das Ortsregister. Die Tafeln am Schluß des Bandes bilden ein wahres Prachtstück.
In der Wiedergabe der einzelnen Objekte dürften sie jeder Kritik standhalten.
In ihrer Auswahl ersetzen sie fast ein Lehrbuch. Gerade für den Heimatforscher
sind sie von besonderer Wichtigkeit, weil sie fast für jeden Zeitabschnitt bestimmte
Typen aufweisen, zwar nicht vollständig, aber für unseren Raum doch die wichtigsten
. Vom Neolithikum bis zur alemannischen Zeit erstreckt sich das Tafelmaterial
, eine wichtige Illustration der Beiträge und der Fundschau.

Es sei noch auf einige für die Ortenau wichtige Beiträge und Fundberichte
etwas näher eingegangen.

Der Aufsatz von Stoll berührt zwar die Ortenau nicht direkt, ist aber wegen
seiner Schlüsse, die er aus der Bearbeitung der Reihengräberfelder von Freiburg

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