Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
35. Heft: 45 Jahre, 1910 - 1955.1955
Seite: 14
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schlossenheit, daß Jos. Ig. Peter zum Statthalter eingesetzt würde.
Sie drohten mit einem bewaffneten Einfall in die Stadt. Doch Peter
lehnte ab und rief schließlich aus: ,,Ihr könnt mich aufhängen am
Altan dieses Stadthauses, aber zwingen könnt Ihr mich nicht. Wer
will mich zwingen?"

Da fiel ihm Bürgermeister Huetlin ins Wort: „Ihre Humanität, Ihre
Vaterlandsliebe, Ihre Fürsorge für die öffentliche Ordnung müssen
Sie zur Annahme zwingen!"

Nach einer Bedenkzeit und Rücksprache mit den Mitgliedern
der bisherigen Kreisregierung, die ihm ebenfalls zusprachen, betrat
Peter den Balkon und erklärte der zahlreich wartenden Volksmenge,
daß er — physisch und moralisch gezwungen — die Statthalterstelle
annehme. Mit großer Begeisterung wurde er zum Kreisregierungsgebäude
geleitet.

Doch sollte dies neue Amt nur von kurzer Dauer sein. Am folgenden
Tag wurde bekannt, daß württembergische und bayrische Truppen
in den Seekreis einmarschierten. Unter diesen Umständen begab
sich Peter auf Schweizer Boden.

Als der Bericht über diese Vorgänge und Peters eigene Anzeige
in Karlsruhe eintrafen, wurde er sofort aus seinem Amt entlassen
und gerichtlich verfolgt. Minister Bekk sah sich durch ihn getäuscht
und konnte ihm seinen Schritt nie verzeihen. Peter wurde verdächtigt
, der ganze Vorgang sei verabredet und der Zwang zur Annahme
nur Schein gewesen. Am 23. Mai ordnete man nachträglich den Ver-
haft an. Als Abgeordneter der II. Kammer mußte diese zunächst ihre
Zustimmung erteilen. Dies erfolgte am 17. Juni. Inzwischen war Peter
durch den Kreis Überlingen in die deutsche Nationalversammlung
gewählt worden. Schon am 18. Juni 'ließ Minister Bekk die Akten
dorthin gehen und legte nahe, ebenfalls die Genehmigung zur Verhaftung
zu erteilen. Doch der Entscheid ließ trotz mehrerer Erinnerungen
lange auf sich warten. Peter konnte dadurch auf freiem Fuß
bleiben und an den Sitzungen teilnehmen. Erst am 16. April 1849
teilte der zweite Vorsitzende des Verfassunggebenden Reichstages,
Eisenstuck, mit, daß der Verhaftung nicht stattzugeben sei, daß aber
der Fortsetzung des eingeleiteten gerichtlichen Verfahrens kein
Hindernis entgegenstehe.

In dieser Zeit trafen beim Justizministerium in Karlsruhe eine
ganze Reihe von Eingaben von Volksvereinen aus der Seegegend
ein, die sich für Peter verwendeten. Sie hatten den gleichen Text
und lauteten:

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