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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
35. Heft: 45 Jahre, 1910 - 1955.1955
Seite: 23
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lesungen besuchte. Nach im Dezember 1844 bestandener erster
Staatsprüfung wurde er am 22. Januar 1845 zum Rechtspraktikanten
ernannt. Vom l.März bis 30. September 1845 wirkte Winnefeld als
Aktuar am Bezirksamt Neckargemünd und von Anfang Oktober 1845
bis Ende September 1848 in gleicher Eigenschaft unter der Leitung
von Regierungsrat Lang am Oberamt Rastatt.

Als nun der strebsame junge Mann zu Beginn des Monats Oktober
1848 als besoldeter Praktikant an das Bezirksamt Blumenfeld
versetzt wurde und dort sich nach Ausbruch der revolutionären Unruhen
des Jahres 1849 von seinem Amtsvorstand Oberamtmann
Dreyer, der selbst zum Direktor der Regierung des Seekreises in
Konstanz ernannt worden war, die selbständige Verwaltung des
Amtes übertragen ließ, begann für ihn eine schlimme Zeit. Kaum
war der Aufstand niedergeworfen, wurde Winnefeld am 18. Juli 1849
seines Amtes enthoben, am 25. Juli von der Gendarmerie verhaftet
und schließlich sogar am 28. Juli als Kriegsgefangener in das Hauptquartier
des Neckarkorps, das damals in Donaueschingen lag, abgeführt
. Zwar entschied die sogenannte Ausscheidungskommission
der Truppe am 16. August wieder seine Entlassung, doch wurde jetzt
gegen ihn ein langwieriges Dienststrafverfahren anhängig gemacht,
obwohl am 7. September 1849 das Hofgericht des Seekreises in
Konstanz vorgeschlagen hatte, die Sache auf sich beruhen zu lassen.
Da Winnefeld nämlich während der Unruhen von der Rastatter
Bürgerwehr eine Beamtenstelle angetragen worden war, die er aber
abgeschlagen hatte, beruhigte er die verärgerten Festungsbewohner
durch eine Zeitungsnotiz im Rastatter Wochenblatt vom 9. Juli 1849,
in der er sich zu den Zielen der Revolution bekannte. Dieses verhängnisvolle
Zeitungsblatt wurde nun Winnefeld immer wieder zum
Vorwurf gemacht. Das Justizministerium beantragte zwar als Strafe
nur eine vorübergehende Beschäftigung in rein untergeordneter Stellung
; das Innenministerium jedoch beharrte auf Entlassung aus dem
Staatsdienst, und so wurde der junge Mann am 15. April 1850 auf
unbestimmte Zeit suspendiert. Auch ein Gnadengesuch Winnefelds
an Großherzog Leopold wurde abschlägig beschieden.

Zum Glück fand er Anfang Juni 1850 eine Stelle als Gehilfe bei
dem Obergerichtsadvokaten Wolff in Bruchsal, die ihm wenigstens
einen bescheidenen Verdienst sicherte. Als nun unterm 17. Juli 1851
die Maßregel gegen Winnefeld aufgehoben wurde, wobei man ihm
allerdings das „Schriftverfassungsrecht" vorenthielt, kam er zu Beginn
des Jahres 1852 als Aushilfe des Amtsvorstandes zum Bezirksamt
Waldshut. Trotz hervorragender Zeugnisse seiner Vorgesetzten

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