Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
35. Heft: 45 Jahre, 1910 - 1955.1955
Seite: 48
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nadel zugeschickt hatte, teilte er im März Mordes in folgenden
Worten mit: „Eben spediere ich sie mit vollkommen unbefangener
Antwort zurück. Nur am Schluß (des Briefes an die Gräfin Luise)
sage ich ungefähr: Eine neuerliche Fehlbitte gäbe mir die Andeutung,
daß ich mich mit dem Trost i m Herzen zu begnügen habe, der
treueste, uneigennützigste Diener des Vaters, der unschuldige Prügelknabe
für die Vergangenheit und der Staatssekretär aller Urkunden
der Familie Langenstein gewesen zu sein."

Zum letzten Male schrieb Hennenhof er am 30. Dezember 1849 an
Mordes. Da hatte er allerlei hinter sich. Während der Revolution
mußte er wegen der Wut des Volkes aus Freiburg flüchten. Dazu
kamen körperliche Schmerzen verschiedener Art, so daß er von sich
selber sagt: ,,Die Ruine wird immer mehr Ruine; aber mehr als bitter
wird es dem Einsamen, beim tropfenweisen Verblühen den
Leidenskelch bis zur Hefe allein leeren zu müssen."

Schon weht die Luft aus dem Jenseits den Leser an, und er fühlt,
daß der einst so gefürchtete wie berühmte Mann schwer hat leiden
müssen ob seines Wissens und Tuns, aber auch durch den Undank
derer, denen er mehr als treu gedient. Am 20. Januar 1850 hat der
Tod den unglücklichen Menschen von allem Leid und aller Qual erlöst.

Uber die Regulierung des Nachlasses hat Josef Holler, Freiburg,
höchst interessante Feststellungen gemacht. Darnach nahm noch am
Todestag der Notar Fischer das Obsignationsprotokoll auf, wobei
der Waisenrichter, zwei Zeugen und die Köchin des Verstorbenen,
Pauline Hepp von Zell a. H., zugegen waren. Als einziger gesetzlicher
Erbe kam die etwa 20 Jahre alte Tochter Luise seines Bruders
Wilhelm Hennenhofer in Frage. Ein Zimmer wurde ganz versiegelt,
in zwei andern sämtliche Behältnisse. Ganz wurden außerdem versiegelt
: der Keller, der Speicher, und im Speicher außerdem eine
Kiste und ein Pfeilerkästchen, vielleicht Schriften enthaltend. Vier
Tage später stellte man 798 Gulden Bargeld, wertvollen Schmuck
und ein eigenhändiges Testament fest. Die Schwägerin Hennenhofers
ward bei der Abnahme der Siegel durch den Freiherrn Ferdinand
von Roeder vertreten.

Am 31. Januar richtete der Direktor der Regierung des Oberrheins,
von Marschall, an Stadtdirektor von Uria folgendes Schreiben:
„Mittels amtlicher Zuschrift vom 22. d. M. bin ich von dem Herrn
Minister des Großherzoglichen Hauses und der Auswärtigen Angelegenheiten
beauftragt worden, alle in der Verlassenschaft des
kürzlich verstorbenen Majors von Hennenhofer befindlichen Papiere
und Skripturen, welche auf das frühere amtliche Verhältnis des Ver-

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