Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
35. Heft: 45 Jahre, 1910 - 1955.1955
Seite: 49
(PDF, 63 MB)
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storbenen irgend Bezug haben oder daraus hervorgegangen sind,
aufsuchen zu lassen, sofort namens des Großherzoglichen Ministeriums
zu reklamieren und dorthin einzusenden ..."

Der Notar setzte deshalb auf den siebten Februar einen besonderen
Termin fest. Der Vorgang wurde mit folgenden Sätzen protokolliert:
„Man hat die angelegten Siegel unverletzt angetroffen, sodann im
Schlafzimmer und hintern Zimmer die vorhandenen Schriften und
Briefe durchgegangen. Herr Stadtdirektor von Uria hat . . . die auf
das frühere Dienstverhältnis des Majors von Hennenhofer Bezug
habenden Schriften und Briefe zu Händen genommen, alle übrigen
zur Verlassenschaft gehörenden Gegenstände und Schriften hat man
hierauf wieder unter Verschluß getan."

Auffallend in diesem Protokoll ist die Tatsache, daß die weggenommenen
Schriften nicht genau bezeichnet sind. Entweder hat
der Notar fahrlässig oder auf höhere Anordnung so gehandelt.

Uns interessieren die Fragen: Was wurde weggenommen? Wo oder
in wessen Besitz befinden sich die Schriften? Eine gewisse Antwort
gibt uns Josef Holler: „Herr Rößler erzählt nämlich, er habe durch
mündliche Mitteilung von einem Nachkommen des im Jahre 1876
verstorbenen Stadtdirektors von Uria erfahren, dieser habe die von
ihm in Besitz genommenen Papiere im Einverständnis mit Freiherr
von Roeder, welcher großherzoglicher Kammerherr war, nicht an
Großherzog Leopold abgeliefert, welcher damals schon schwer erkrankt
gewesen sei, weil er ihm jede Aufregung hätte ersparen
wollen. Die Papiere seien in einem rot eingebundenen Pack zusammengefaßt
gewesen, welcher die Aufschrift getragen habe:
.Kaspar Hauser'. Von Uria, der als sehr eigenmächtiger Herr bekannt
gewesen sei, habe das Paket zunächst für sich behalten und
habe es dann viele Jahre später an den ihm eng befreundet gewesenen
Herrn D a h m e n abgegeben . . . Aus seinem Nachlaß habe
seine Tochter und Erbin, welche in München gewohnt habe, den
Pack übernommen. Auf demselben sei mit der Handschrift ihres
Vaters vermerkt gewesen, ,nach meinem Tode zu verbrennen'. Diesen
Wunsch ihres Vaters habe sie auftragsgemäß erfüllt." Holler
fährt dann fort: „Diese Darstellung ist mir durch eine alte Dame, die
zur Nachkommenschaft von Urias zählt, als richtig bestätigt worden.
Hiernach darf wohl angenommen werden, daß Hennenhofers im
Nachlaß vorgefundene Geheimpapiere der Forschung für immer entzogen
sein werden."

Diesem Schluß vermag ich nicht zuzustimmen; denn es ist anzunehmen
, daß ein so vorsichtiger Mann wie der Major von seinen

4 Die Ortenau

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