Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
35. Heft: 45 Jahre, 1910 - 1955.1955
Seite: 50
(PDF, 63 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1955/0052
Memoiren einige Abschriften besaß, die er wahrscheinlich an verschiedenen
Orten deponierte. In der Tat ist in der Hauser-Literatur
von drei Exemplaren die Rede. Eines nebst Tagebuch soll der Herr
von Uria an sich genommen haben. Ein zweites soll im Besitz von
Frau Rat Schlosser im Stift Neuburg gewesen sein. Das dritte kam
angeblich nach Ungarn. Unwillkürlich erinnert man sich hierbei an
die Tagebücher der Großherzogin Stephanie. Das Original war im
Besitz ihrer Tochter Josefine, Fürstin von Hohenzollern; offiziell ging
es bei einem Schloßbrand in Sigmaringen verloren. Eine Abschrift
besaß Königin Karola von Sachsen; sie wurde fast ganz vernichtet.
Die zweite Abschrift gelangte nach Ungarn.

Zum Schlüsse noch etwas über die Regelung von Hennenhofers
Schulden. Sie betrugen 12 066 Gulden. Anfang April verzichtete die
Vermögensverwaltung der Gräfin von Langenstein auf ihre gesamte
Forderung in Höhe von 4905 Gulden! Nach längerem Hin und Her
kam im Spätjahr 1850 der Nachlaßvertrag zustande. 3895 Gulden
Vermögen standen 6553 Gulden Schulden entgegen, wovon 965 Gulden
privilegiert waren. Die Gläubiger wurden schließlich mit einem
Satz von rund 43 v. H. abgefunden.

Hennenhofer fand sein Grab auf dem Städtischen Friedhof in Freiburg
. Aber auch hier war ihm keine Ruhe vergönnt. Auf seinem
Grabstein war immer wieder — mit Kreide geschrieben —, zu lesen:
Mörder Kaspar Hausers! — Ob und wieweit der Mann gefehlt, —
darüber steht niemand ein Urteil zu. Halten wir es mit Schillers
Worten in seinem Prolog zu Wallenstein:

„Sie (die Kunst) sieht den Menschen in des Lebens Drang
und wälzt die größere Hälfte seiner Schuld
den unglückseligen Gestirnen zu."

Quellen:

1. Josef Holler, Regelung des Nachlasses des Majors von Hennenhofer, 1850. (Schau-ins-Land, 1954.)

2. B i r n e r : Briefe Hennenhofers.

3. Eigene Studien in Archiven und in der älteren K.-Hauser-Literatur.

50


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1955/0052