Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
35. Heft: 45 Jahre, 1910 - 1955.1955
Seite: 58
(PDF, 63 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1955/0060
lösen. Auf die Beschwerde des Gerichts Lichtenau versprach zwar
der Abt, die beiden Gemeinden zur Abgabeentrichtung zu zwingen,
aber dazu fehlte ihm die Macht und wohl auch der Wille. Unter diesen
Umständen blieb die religiöse und kirchliche Frage zunächst
ungelöst, aber im Jahr 1533 kam es zu einem Vertrag, nach welchem
die Dörfer Ulm und Hunden zu einer Filiale der Mutterkirche Scherzheim
erklärt wurden; auf Verlangen der Bewohner wurde sogar die
Kaplanei zu Ulm von einem lutherischen Prädikanten versehen.
Auch suchte Graf Philipp III. in seinen letzten Lebensjahren manches
wieder gutzumachen, was er im Bauernkrieg und in der Folgezeit
gefehlt hatte. So suchte er durch eine im Jahr 1531 gemeinsam mit
dem Abt von Schwarzach erlassene neue Waldordnung über den Fünf-
heimburgerwald, den Streitigkeiten über diesen ein Ende zu machen.

Aber die Einführung der Reformation blieb dem Nachfolger,
Philipp IV., vorbehalten. Zuvor aber mußte das Streben des Landesherrn
dahin gehen, durch Kauf oder Lehnung des Zehnten den Pfarrsatz
, d. h. das Recht der Ernennung und Setzung des Pfarrers, in die
Hand zu bekommen, die für das Kirchspiel Lichtenau-Scherzheim noch
dem Abt der Abtei Schwarzach zustand. Die wirtschaftliche Notlage
der letzteren als Folge des Bauernkrieges kam ihm dabei zu Hilfe.
Es gelang Philipp, Abt Martin mit Zustimmung des Bischofs von
Straßburg zum Verkauf der klösterlichen Patronatsrechte auf das
Amt Lichtenau zu bestimmen. Auf St.-Jörgen-Tag 1554 (23. April)
kam der Kauf zustande. Der große und kleine Zehnt zu Lichtenau,
Scherzheim, Helmlingen und Muckenschopf samt dem Kirchensatz
zu Scherzheim und den beiden Kaplaneien zu Lichtenau gingen mit
allen Rechten und Gülten um die Summe von 1000 fl. an Hanau über.
Im selben Jahre noch wurde in Lichtenau der Gottesdienst nach der
neuen Lehre eingerichtet, erster Pfarrer wurde der Straßburger Pfarrkandidat
Beatus Matzenhover, ein Schweizer aus Zürich. Die beiden
abtstäbischen Orte Ulm und Hunden blieben bei diesem Kauf in die
Pfarrei Lichtenau einbezogen, die Taufe der Kinder und die Einsegnung
der Brautleute geschah in der Kirche zu Lichtenau, die Beerdigungen
auf dem Friedhof zu Scherzheim. Noch im Jahre 1554
wurden nach der Ulmer Heiligenrechnung 2 Sester Korn an den
Mesner zu Scherzheim bezahlt, und das älteste Lichtenauer Kirchenbuch
zählt 1568 folgende Taufen auf: Lichtenau 10, Scherzheim 16,
Muckenschopf 7, Helmlingen 4, Ulm 8, Hunden 4, Graueisbaum 4;
Trauungen: Lichtenau 1, Scherzheim 5, Muckenschopf 4, Ulm 2,
Hunden 1. Nach 1578 hören die regelmäßigen Tauf- und Eheeinträge
aus Ulm und Hunden in den Lichtenauer Kirchenbüchern auf; die

58


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1955/0060