Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
35. Heft: 45 Jahre, 1910 - 1955.1955
Seite: 76
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frist seinen Grund und Boden zu räumen; ein Drittel sollte der Nachbarschaft
zuliebe in Gnaden erlassen werden. Damit gab sich auch
der Vogt zufrieden (Reichskammergerichtsakten Konv. 191). Gegen
die Forderung der Oberkircher Tagung, in der Bestrafung der Untertanen
stille zu stehen, gaben Bitsch und Hanau den 16. November
zu erkennen, bei ihrer Auffassung gelassen zu werden; was sie vornähmen
, wäre nur die wohlverdiente Strafe. Die Ersetzung des
Schadens durch die Untertanen lehnten sie ab, da sich nach reiflicher
Erkundung gerade das Widerspiel der Anklage ergeben hätte,
daß nämlich die Schwarzacher und des Markgrafen Leute samt andern
das Kloster Schwarzach innegehabt, allen Mutwillen gebraucht
und die ihrigen im Amt Lichtenau, die doch in kleiner Zahl und
nicht 120 Mann mit den alten Krüppeln seien, gedrängt hätten, zu
ihnen zu schwören. Die Vorwürfe wegen der badischen Hintersassen
wiesen die Grafen gleichfalls zurück: Sie hätten keinen Leibeigenen
des Markgrafen mit ungebührlicher Schätzung beladen, sondern diejenigen
, welche hinter ihnen säßen und mit Pflicht und Eid verwandt
wären, als Grafen des Heiligen Reiches nach Laut der Regalien um
ihre Übertretung gestraft und damit gegen niemand gefrevelt (AA 385).
Nach der ergebnislosen Tagung zu Bühl meinte Markgraf Philipp
gekränkt, die Herren von Lichtenberg sollten ihm und der Stadt
Straßburg für die Hinlegung der ungestümen Bewegung anders
Dank wissen (AA386).

Die Forderung der Ortenauer Herrschaften, den Vertrag zu halten
und die Verfolgung der Untertanen einzustellen, wurden drohender.
Da standen Bitsch und Hanau in Sorge und bewarben sich um den
Schutz des kaiserlichen Regiments zu Eßlingen; der erbetene Eingriff
wider die Vertragsfreunde wurde verwiesen. Der leidige Streit spitzte
sich mehr und mehr auf eine Auseinandersetzung mit Waffengewalt
zu. Angesichts dieser ernsten Lage trat Graf Reinhard von Bitsch
am 1. Februar 1526 an seinen Lehensherrn, den bauernfeindlichen
Herzog Anton von Lothringen, heran:

Dieweil Gott, der Allmächtige, der Bauern unchristlich und lutherisch
Vornehmen bestraft und gewendet hätte und der Vertrag aller Billigkeit
widerstrebe, hätten sich ihre Untertanen freiwillig vom vermeinten Vertrag
zurückgezogen und in der Herrschaft Gnade und Ungnade begeben. Auf die mehrfachen
Schreiben des Markgrafen hätten jedoch die Untertanen im Bischofsheimer
Amt (Stab) zum Teil von neuem Pflicht und Eid in Vergeß gestellt und wären
vom Gehorsam gefallen, hätten sich in die Stadt Straßburg und nächtlicherweile
in etliche Dörfer des Willstätter Amtes (Alleinbesitz Hanaus) begeben, seines
Vetters Untertanen aus ihren Betten geweckt und Verhandlungen zu neuem Aufruhr
mit ihnen gepflogen. So die Seinen etwa an Markttagen in Straßburg erschienen
, würden sie von den geflohenen Untertanen des Meineids beschuldigt,

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