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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
35. Heft: 45 Jahre, 1910 - 1955.1955
Seite: 77
(PDF, 63 MB)
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öffentlich geschmäht und mit Worten und Werken zum Ungehorsam aufgereizt.
Auf die Bitte an den Rat, seine flüchtigen Bürger aus der Stadt auszuweisen, sei
noch nichts erfolgt. Damit stehe der Spann in der Ortenau bedrohlich
, und da auch das kaiserliche Regiment zu Eßlingen seine Unterstützung
ablehne, ließe sich nur Gewalt und Uberzug daraus erwarten. Im Anblick
dieser Gefahr stünden er und sein Vetter hilflos da und bäten um Beistand
(AA 386).

Schon unterm 7. warnte Lothringen die erbitterten Vertragsherren,
ja ,,nit jählingen" gegen die Herrschaft Lichtenberg vorzugehen.
Kurfürst Ludwig V. von der Pfalz gab den Ortenauern und Straßburg
ebenfalls mit Nachdruck zu verstehen, beide Grafen von Bitsch
und Hanau als seine Schirmsverwandten und Lehensleute mit dem
beschwerlichen Vertrag nicht mehr zu belästigen und ihre Untertanen
, wo sie strafbar und schuldig befunden würden, gegen die
Obrigkeit nicht zu stärken (AA386).

So kam der Renchener Vertrag zum Erliegen, obwohl es die Herrschaften
, eine einzige ausgenommen, ehrlich gemeint hatten. Die
Bauernnot blieb bestehen. Da fanden auch andere der Vertragsherren
die Abmachungen lästig und nahmen die ihren Bauern gewährten
Freiheiten wieder zurück. Schließlich war es Markgraf Philipp von
Baden allein, der dem Vertragswerke die Treue gehalten wissen
wollte.

Die Wiedergutmachung

Aus der Verwüstung der Abtei Schwarzach erwuchs eine mehrjährige
Unterbrechung des klösterlichen Lebens. Der Abt und die
Konventualen hatten sich nach Baden begeben. Verwaist waren u. a.
auch die Pfarrei Scherzheim und Kaplanei Lichtenau, da Leutpriester
und Frühmesser vor der trotzigen Bauernschar flüchtig gingen. Pfarrsatz
und Zehnten des Kirchspiels nahm die weltliche Obrigkeit in
Anspruch. Die Besorgung der Klosterschaffnei übertrug Markgraf
Philipp als kaiserlicher Schirmvogt an Stelle des Paters Großkeller
dem Schaffner Hans Knoder. Aber die Stimmung des Landvolkes
blieb auch nach Stillung des Aufruhrs gegen die Mönche eingestellt.
Daher verweigerte die Gemeinde Schwarzach dem vertriebenen Abt
und Konvent, trotz Befehl der markgräflich-badischen Regierung, auf
Simonis und Judä (28. Oktober) 1525 die Rückkehr ins verlassene
Kloster. So standen die Gebäude bis ins Jahr 1527 oder 1528 leer.
Bezeichnend für den Geist der Zeit ist auch die Tatsache, daß des
Gotteshauses im Ortenauer Vertrag nicht gedacht wurde und es
seinem Schicksale überlassen blieb. Die Abtei sah sich nun genötigt,
ihren Schadenersatz an den eigenen und fremden Untertanen selbst

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