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und 14 Haufen Reben). Erblehenzins 55 Viertel Korn. Allodifikation
1820 um 8910 fl. 19 kr. Das sogenannte Mühlegut (12 Jeuch Äcker,
iv2 Tauen Matten und 4 Haufen Reben) war in lebenslänglichen Bestand
gegeben gegen 6 Viertel 2 Sester 12 Mäßle Korn, 2 Sester Erbsen
und 2 kr. Geld. Die Felder wurden später weiter verpachtet, da
ein Verkaufsversuch nur 8366 fl. erbracht hatte. Ebenso wurden weiter
verpachtet 4 Jeuch Äcker und */i Jeuch Garten, die um 5 fl. 51/- kr.
und 2 Viertel 4 Sester Korn auf Lebenszeit verpachtet waren, sowie
9 Jeuch Äcker, die um 6 Viertel 1 Sester 8 Mäßle Korn und 7* kr.
Geld in lebenslänglichen Bestand gegeben waren. Von 4 Jeuch
Äckern, die 4 Viertel 2 Sester Korn und Vj kr. Geld an Bestandzins
erbrachten, wurden 1804 2*/i Jeuch um 1400 fl., 1807 l!/s Jeuch um
915 fl. verkauft.
Bohlsbach: Das zehntfreie Erblehengut mit 4713/io Jeuch Äckern
gab einen Erblehenkanon von 6 Viertel Weizen, 20 Viertel Korn,
30 kr. Pfeffergeld, 1 fl. 12 kr. Frongeld und 60 Bund Stroh. Außerdem
hatte der Meier die Verpflichtung, für das Kloster 2 Stück Vieh zu
überwintern. Allodifikation erfolgte 1811 um 5300 fl. und gegen Übernahme
der Verpflichtung, künftig den Zehnten zu geben. 2%js Jeuch
Äcker waren gegen 1/2 kr. Geld und 1 Viertel 1 Sester 8 Mäßle Korn
in lebenslänglichen Bestand gegeben. Weitere Schicksale sind unbekannt
.
Weier: 47a Jeuch Äcker waren um 1 fl. Geld und 2 Viertel
3 Sester Korn in 18jährigen Bestand gegeben. Verkauf erfolgte 1806
um 2613 fl.
L i n x : Das Erblehengut zu Linx Morgen Garten, 347s Morgen
Äcker und 2 Morgen Wiesen; Erblehenkanon 9 Viertel Korn, 30 kr.
Pfeffergeld und 1 fl. 12 kr. Frongeld), das selbst zehntfrei war und in
das einige Zehnten gehörten, wurde 1812 allodifiziert gegen Übernahme
des Zehnten und Abtretung der genossenen Zehnten an Baden.
R i e ß h o f : Das Rießgut umfaßte zwei Gebäude, 107* Morgen
Hofgelände (darunter 2 Morgen Kastanienbosch und ls/i Morgen
Ackerfeld, das mit Apfelbäumen besetzt war), 21/« Morgen Garten,
697* Morgen Ackerfeld, 223f4 Morgen Matten, 9972 Haufen Reben
und 107s Haufen Vorgelände. Das in die Ritterschaft Ortenau steuerpflichtige
adelige Gut bestand aus einem Ackerhof (517» Jeuch Äcker,
4 Haufen Rebland und 11 Tauen Matten im Schätzungswert von
25 970 fl.), der bis 1818 verpachtet war, einem Rebhof (41/« Jeuch
Äcker, 27s Tauen Matten und 104 Haufen Reben mit einem Schätzungswert
von 9900 fl.), dessen Pacht noch bis 1808 lief, sowie
7s Jeuch Ackerfeld, 1 Tauen Matten und 9 Haufen Reben, welche in
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