Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
35. Heft: 45 Jahre, 1910 - 1955.1955
Seite: 85
(PDF, 63 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1955/0087
Halde, 3 Jeuch Wildfeld, 3YS Tauen Matten, 56 Haufen Reben) baute
ein Rebmann um den halben Ertrag an Obst und Wein. Das Kloster
lieferte die Hälfte der Rebstecken und gab ihm als Beitrag zu den
Herbstkosten 1 Viertel Korn und 2 Sester Weißmehl. Die 5 Kühe
und die anfallenden Kälber waren Eigentum des Klosters. Von jeder
Kuh waren jährlich 5 Pfund Butter abzuliefern. Verkauf des Hofes
erfolgte 1813 um 8000 fl. an Fräulein von Wellenburg.

Unzhurst (Oberwasser): Ein Teil des Erblehenhofes (8 Jeuch
Äcker und 3 Tauen Matten; nach anderer Angabe 9 Jeuch Äcker
und 8V4 Tauen Matten) wurde im 18. Jahrhundert in 18jährigen Zeitbestand
begeben (Pacht zuletzt 8 Viertel Korn und 1 fl. 12 kr. Frongeld
). Verkauf fand 1808 um 5000 fl. statt. Der Rest des Hofes befand
sich im Besitz von zwei Familien, die je 1U Jeuch Garten,
12 Jeuch Äcker und 9 Jeuch Wiesen zu Erblehen besaßen und jährlich
je 6 Viertel Korn und 1 fl. 12 kr. Frongeld zu entrichten hatten.
Allodifikation geschah 1812 um 2019 fl. 71/, kr. und 1896 fl. 24 kr.

Niederschopfheim: Der Fronhof (nach der Vermessung
von 1818 68 Jeuch 3 Viertel 84 Ruten Äcker, 3 Morgen 2 Viertel
50 Ruten Matten, 4 Morgen 3 Viertel 50 Ruten Reben und 2 Viertel
50 Ruten Garten) war unter 4 Familien geteiltes Erblehen. Lehengült
14 Viertel Weizen, 18 Viertel Korn, 15 Viertel Hafer und 8 Frondienste
= 4 fl. 48 kr. Die Lehenmeier bezogen 2 fl. 421/4 kr. Bodenzins
und den Zehnten von einigen Gütern. Allodifikation geschah
1836 um 1472 fl. 23 kr. + 1538 fl. 28 kr. + 1532 fl. 23 kr. + 1490 fl.
24 kr. Das Seelgerechtgut (171/2 Jeuch Äcker und 4 Tauen Matten)
war auf 18 Jahre verpachtet (Pacht 5 Viertel Korn, 4 Viertel Weizen,
2 Viertel Gerste, 3 Viertel Hafer). Verkauf erfolgte 1806 um 7891 fl.

Oberschopfheim : Zwei Schupflehengüter mit 76Va Jeuch
Äckern und 11 Jeuch Matten bzw. 14 Jeuch Äckern und Matten
waren in 18jährigen Bestand gegeben gegen 91/- Viertel Weizen,
IOV2 Viertel Korn, 18 Viertel Hafer, 2 Viertel Gerste und 1% Viertel
Linsen bzw. IV2 Viertel Weizen, l1/,' Viertel Korn und l*/s Viertel
Hafer. Die Ablösungsbeträge waren nicht zu ermitteln.

Friesenheim: Das Hugelmannsche Erblehen bestand aus dem
kleinen (10 Sester 21 Ruten Äcker; Gült: 1 Viertel 2 Simri Korn) und
dem großen Gültgut (38 Sester 58 Ruten Äcker und 8 Sester 311/- Ruten
Matten; Lehengült: 2 Viertel Weizen, 3 Viertel Korn, 1 Viertel
Gerste, 3 Viertel Hafer, 1 fl. 12 kr. Frongeld, dazu an Bodenzins
I9V2 kr. Geld, 1 Sester Weizen und l*/s Sester Korn). Allodifikation
1831 um 170 fl. 44 kr. bzw. 977 fl. 39 kr. Das Josef Schmidsche Bestandslehen
(auf 18 Jahre; 13 Jeuch Äcker, */s Jeuch Matten; Be-

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