Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
35. Heft: 45 Jahre, 1910 - 1955.1955
Seite: 120
(PDF, 63 MB)
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Bürger, z. B. am Schwörtag, u. ä.ur>); für Gerichtssitzungen (die Brunnenfigur
dürfte vielleicht eine ähnliche Rolle gehabt haben wie die
niederdeutschen Rolandsfiguren), dann aber auch für die Jahrmärkte
und andere Feste, als Alarmplatz für die Übungen der Feuerwehr
oder der Mauerverteidigung usw. Der Platz war also keinesfalls zu
entbehren, auch wenn bis ins 19. Jahrhundert kein Wochenmarkt
dort abgehalten werden durfte. Das Marktrecht war ein Königsrecht
und ist also vom Kloster schon früher erworben worden. Kein
Zähringer hätte daher das Marktrecht verleihen können. Für ihr
Freiburg hatten sie es ja auch erst vom Kaiser Heinrich V. erbitten
und bezahlen müssen'"1). Für Gengenbach mußte dies der Grundherr,
d. h. der Abt, tun mit viel Mühe und großen Kosten. Der Verfasser
der Acta spricht von „unseren mit unendlichen Mühen und Kosten
erworbenen Privilegien"07). Dazu gehörte das Marktprivileg. Der Abt
war also unbestreitbar der Marktherr. Der Marktherr ist aber in
unserm südwestdeutschen Raum und besonders bei den Städten im
Kinzigtal immer auch der Stadtgründer. Also auch von da aus kommen
wir zum gleichen Ergebnis.

Es ist also immerhin einiges, was wir aus noch vorhandenen unzweifelhaft
gleichzeitigen Quellen über die neue Stadt erfahren
während ihrer Entstehung. Eines ist jetzt jedenfalls gewiß. Die Herzöge
von Zähringen können als Gründer schon deswegen nicht in
Frage kommen, weil ihr Geschlecht bereits 1218 mit Berthold V.
ausgestorben ist und damit auch ihre Klostervogteien ledig wurden
und in andere Hände übergingen.

1225 ging die Klostervogtei an den Stauferkaiser Friedrich IL
über. Sollte am Ende dieser Städtegründer die Stadt Gengenbach
gegründet haben, wie K. Weller behauptete? „Vor 1246 wurde außer
den genannten Städten noch eine kleine Zahl neuer Städte auf Grund
der staufischen Kirchenvogteien gegründet: Kempten und Füssen i. A.,
Gengenbach und Zell a. H. in der Ortenau, Saulgau und Buchau";
„Im letzten Jahrzehnt vor 1246 erfolgte auch die Erbauung der Städte
der Ortenau Gengenbach und Zell a. H."6R); „Friedrich wußte die
bambergischen Lehen in der Ortenau an sich zu bringen (1225), wenn
dies auch noch lange von dem Grafen Egeno von Urach bestritten
wurde. Nun richtete man Gengenbach als Stadt auf"<,,J).

B5) Eine solche Einwohnerzusammenrufung wird in den Acta erwähnt, S. 101: ,,coram omni populo".
f"i) Die Zähringer waren niemals Könige. Der letzte Zähringer, Berthold V., war wohl zum König
gewählt worden, nahm aber das Amt nicht an..

u7) ,,privilegia nostra infinitis laboribus sive expensis conquisita", Acta, S. 104.
«") Weller, a. a. O., S. 247.

-) Ebenda, S. 249: Ellenhardi Argentinensis annales, MGH SS XVII, S. 121, zu 1246; die Kämpfe
fallen in Wirklichkeit ins Jahr 1247.

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