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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
35. Heft: 45 Jahre, 1910 - 1955.1955
Seite: 129
(PDF, 63 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1955/0131
Von seinem gelehrten Konventualen, der die Acta Gengenbacensia
schrieb, wird er mit besonderer Wärme wiederholt „unser geliebter
Vater und Abt"111') genannt, und alle Klosterangehörigen scheinen
in jenen Jahren der Verwirrung hinter ihm gestanden zu haben. Er
hat 1220/1221 den Kampf um die entfremdete Pfarrkirche als finanzielle
Vorbereitung auf die Stadtgründung durchgefochten und ebenso
die späteren diesbezüglichen gegnerischen Versuche 1225/1226 und
1233. Nach dem Verlust des Urkundenbestandes war sein unverzügliches
Hauptbestreben, das Kloster alsbald zu sichern und vor Schaden
und Verlusten zu bewahren. Zu diesem Zweck hat er vom
Bamberger Bischof, seinem Oberlehensherrn, die Zusammenstellung
und Bestätigung der von Bamberg gewährten Privilegien erlangt im
Jahre 1235114). Auch von der päpstlichen Kanzlei bekam er am
5. Dezember 123411"') eine neue Schutzurkunde und allgemeine Besitzbestätigung
für den Klosterbesitz und seine Rechte, die er bei
seinem Aufenthalt in Rom Ende Oktober und Anfang November 1234
betrieben hatte. Als er 1237 starb, hatte er das in seinem rechtlichen
Bestand schwer gefährdete Kloster in ruhigere Zeiten überführt und
die junge, neugegründete Stadt Gengenbach schon einigermaßen gefestigt
. Aber den ersten Schultheißen hat nicht er, sondern erst sein
Nachfolger, Abt Walther (III.), eingesetzt11"). Seinen Todestag setzt
die Klosterüberlieferung auf den 25. Juni 1237117).

nl) Die amtliche Anrede in der Urkundensprache ist: ,,venerabilis dominus Gottfridus abbas", Acta,
S. 100 12; der Verfasser nennt ihn aber meist „persona dilecti patris nostri abbatis G.", S. lOlOO und
102 21; oder: ,,dilecto domino et abbate nostro", ,,dilecto domino et patre nostro", S. 103 9 bzw. 104/11.

IMJ Da das Original der Urkunde (GLA, K., Archiv: Gengenbach-Offenburg-Zell, Spezialia, Gengenbach
[Reichsstift]; bischöflich-bambergische Privilegien, Konv. 90) ohne Datum ist, wei! die Urkunde
am unteren Rande beschnitten ist, begnügte man sich mit der Angabe ,.zwischen 1203 und 1237"; das
war die Regierungszeit des Bischofs Ekkebertus, der die Urkunde ausstellte. Da wir aus den Acta,
a. a. O-, die Veranlassung, nämlich den Verlust der klösterlichen Urkunden im Jahre 1233, kennen und
der Bischof Ekkebert um den 1. August 1235 selbst sich in Gengenbach den Schaden besehen und
schnellste Hilfe versprochen hatte, ging er anschließend auf den Wunsch des Abtes nach Neubestätigung
der Privilegien ein, so daß für die Ausstellung der Urkunde noch das Jahr 1235 anzusetzen ist.

Von Papst Gregor IX. am 5. Dezember 1234, GLA, K., Select der Papsturkunden, Nr. 65; Acta,
S. 110, Anmerkung 3.

"*) Disch, a. a. O., S. 339; Krieger, a. a. O., Sp. 696.

,IT) Uber ihn auch Freiburger Diözesanarchiv, 13, S. 280; Mone, a. a. O., 3, S. 58; Schulte, a. a, O-,
S. 100, Anmerkung 4.

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