Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
35. Heft: 45 Jahre, 1910 - 1955.1955
Seite: 160
(PDF, 63 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1955/0162
Die von Bleichheim besitzen Freizügigkeit, also die sich zu Bleicha nicht betragen
möchten, sollen ziehen in die Herrschaft Osenberg oder Geroldseck: oder
Schwarzenberg oder des Bischofs von Straßburg. Ist er der Herrschaft Osenberg
etwas schuldig, soll er das zuvor „ausrichten", und der, dem er noch etwas schuldig
ist, hat ihn nicht zu hemmen, sondern mag ihm in das nächste Dorf nachfolgen
und ihn heißen bezahlen.

Jagd- und Fischereirecht, Jagdgerechtigkeit

Markgraf Heinrich von Hachberg hatte 1357 widerrechtlich Besitz ergriffen
von der Herrschaft Kürnberg und Kenzingen, die ein österreichisches Lehen
war. Natürlich beanspruchte er auch die Jagd- und Fischereigerechtigkeit und so
auch die Jagd im Vierdörferwald von Herbolzheim, Tutschfelden, Broggingen
und Bleichheim.

Im Jahre 1420 wurde Markgraf Bernhard Pfandherr von Kürnberg und
Kenzingen und wollte von Hachberg aus den österreichischen Wildbann im Tal
der Bleich bejagen und an sich ziehen, weshalb die Pfandschaft schon 1422 gelöst
wurde. Dieser österreichische Wildbann erstreckte sich vom „wallenden Brunnen",
zu beiden Seiten der Bleich, durch den Tutschfelder markgräflichen Bann bis an
die Elz und dieser entlang bis gegen Kappel. Drei dazugehörige Wälder waren „ausgeschwebt
" und zu Weiden gemacht, weswegen daselbst nicht mehr zu jagen war.

An anderer Stelle heißt es: Die Herrschaft zu Kürnberg hatte das Recht zu
jagen und zu fischen alle Wassersaigen zu beiden Wänden der Bleich und der
Schneeschleifen, die darein gehen, von dem wallenden Brunnen bis einen Armbrustschuß
in den Rhein. Das war so, bis der Markgraf von Baden zur Herrschaft
von Hochberg gekommen war. Obige Rechte aber bekundeten Bürger von
Bleichheim, Henni Langeneck von Wetstein, Wilhelm Zuckmantel, Friedrich von
Schnellingen, Vogt zu Kürnberg, und andere im Jahre 1439.

Die Herrschaft Osenberg bzw. Kürnberg hatte vor allem auch das Recht, zu
jagen in dem Vierdörferwald von Herbolzheim, Tutschfelden, Broggingen und
Bleichheim. Ist schon der Üsenberger oder Geroldsecker auf der Jagd, soll der
andere Teil, wollte er auch jagen, warten und den ersten Teil jagen lassen, es
wäre denn, daß sich beide einigten, miteinander zu jagen.

Im Jahre 1724 entstanden Streitigkeiten zwischen dem Prälaten des Gotteshauses
Ettenheimmünster und dem Freiherrn von Kageneck wegen
der gemeinschaftlichen Jagd auf dem Fohrenbühl im Bleichheimer Bann. Der Prälat
machte dem Kagenecker die Jagdgerechtigkeit streitig, ja erschien verschiedene
Male mit bewaffneten Leuten auf dem Fohrenbühl. Darum wurden dem Prälaten
ob violatum territorium austriacum nec non perpetratum crimen fractae pacis
publico (wegen Verletzung österreichischen Gebietes und vollzogenen Vergehens
öffentlichen Friedensbruches) seine in austriaco befindlichen Gefälle an Frucht und
Wein mit Arrest (Beschlag) belegt, und der Prälat wurde zudem in eine Strafe
von 2000 fl. genommen. Der Arrest sollte nicht eher aufgehoben werden, als bis
die Strafe bezahlt wäre und der Prälat samt dem Konvent eine reumütige De-

160


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1955/0162