Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
35. Heft: 45 Jahre, 1910 - 1955.1955
Seite: 163
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1955/0165
ten Fischereigerechtigkeit in der Bleich. Wegen derselben Sache wurde in den
Jahren 1729—1741 ein Prozeß geführt mit der vorderösterreichischen Kameral-
herrschaft Kirnberg. Auch mit der Stadt Kenzingen kam es zum Prozeß wegen
des Fischereirechts in der Bleich und im Goldbach im Jahre 1824.

Hanfrötzung

In dem Streit zwischen Baden-Hachberg und Nassau-Saarbrücken einerseits und
Wolf von Hürnheim anderseits wegen der Hanfrötzung in der Bleich wird 1533
entschieden: Herr Wolf von Hürnheim als Besitzer und Inhaber der Pfandschaft
Kürnberg und Kenzingen soll in allen seinen Rechten und Gerechtigkeiten des
Wassers, die Bleich genannt, verbleiben. Wer zu Tutschfelden oder Wagenstadt
Hanf einlegen und rötzen will, hat dem Inhaber der Herrschaft Kürnberg und
Kenzingen des Jahrs eine Henne oder entsprechendes Geld zu entrichten.

Pfarrkompetenzen im Jahre 1588

Pfarrverweser Christoph Rechtling, „Meßpriester" zu Bleichheim, welcher
Flecken dem Erzherzog Ferdinand und der Collatur Kloster Alpirsbach zugehört,
bittet die vorderösterreichische Regierung um eine Addition (Zulage) seiner Besoldung
. Alpirsbach muß ihm auf Befehl der Regierung zu Ensisheim jährlich
zehn Gulden und fünf Viertel Frucht, halb Korn und halb Weizen, reichen. Der
Pfarrherr hat mit großen Unkosten die Pfarrgüter in besseren Stand gebracht,
er hat die Hofreite von den Dornhecken befreit, den Pfarrhof mit Eichenstecken
und lebendem Hag umgeben, mit seiner Mutter hat er ohne Überfluß gehaust,
die zwei Jeuch Reben bringen keinen Nutzen, der Wald (13 Jeuch) ist verdorben
und verwüstet, wegen Nordweil, das eine Kapelle hat, muß er ein Pferd halten.
Er meint, er werde in Armut und Bettel gehalten wie seine Vorgänger.

Gemäß dem im Jahre 1578 zwischen den österreichischen und württembergischen
Deputierten betätigten Abschied hatte der Meßpriester jährlich 25 fl. und ein
Fuder Wein zu seinem sonstigen Einkommen zu erhalten.

Der Meßpriester hat als Einkommen zu nutzen und zu genießen: Pfarrhaus,
Scheuer und Garten mit wenigem Grasboden samt Weiherlein. Der kleine Zehnte
ist auf 13 Gulden taxiert. Alles Heu, Hanf und Rüben muß der Pfarrer col-
ligieren, das Heu selbst dörren und einführen. Der Alpirsbacher Hofmeier zu
Nordweil holt seinen Heuzehnten auf den Matten, die allernächst der Türe des
Pfarrhofes liegen, während der Pfarrer den seinigen aus dem Muckental beibringen
muß. Den lebenden Zehnten bekommt er von Kälbern und Schweinen,
vom Kalb 2 , vom Schwein 5 Batzen. Die Haltung von Hagen und Eber verursacht
dagegen große Kosten. Der Zehnte von 3154 Jeuch Acker soll 15 Viertel,
halb Korn und halb Haber, erbringen, tatsächlich wird er aber nicht über 8 Viertel
ergeben, da ein Drittel der Äcker jährlich brach und unbebaut liegt. Von den
7 Jeuch Pfarreigenäcker soll er 9 Viertel 2 Sester einheimsen, wobei ein Drittel

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