Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
35. Heft: 45 Jahre, 1910 - 1955.1955
Seite: 166
(PDF, 63 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1955/0168
für die „Domestiques" hergestellt werden. Damit dies geschah, gab Pfarrer Ehren
einen Vorschuß von 200 Gulden. Bleichheim aber verweigerte die Hand- und
Fuhrfronden und meinte, die Nordweiler hätten als ehemalige Untertanen des
Klosters Alpirsbach und nachher der Krone Württembergs immer alle neuen Aufführungen
der Pfarrgebäude und deren Renovationen ohne Beihilfe Bleichheims
bestritten und seien dafür bezahlt worden. Mittlerweile war im März 1812 die
Reparatur des unteren Stockes soweit vorangeschritten, daß mit der des zweiten
Stockes begonnen werden konnte. Bei diesem Bau zahlte das Ärarium (Staatskasse
) für einen Wagen Baustoff 24 Kreuzer, für einen Karren 12 Kreuzer und
für einen Arbeiter 6 Kreuzer. Da keine Fronpflicht für Bleichheim festgestellt
wurde und zudem keine Fron mehr nötig war, war Bleichheim davon befreit.

Nun war das Pfarrhaus für längere Zeit in gutem Zustand, jetzt aber verlangten
die Nebengebäude dringende Reparaturen und Erneuerungen. So wurde
1829 geklagt über den Mangel eines Holz- und Wagenschopfes und über den
Zerfall des Waschhauses und der Knechtwohnung. 1830 wurde für 814 fl. durch
Maurermeister Hauser aus Herbolzheim ein neues Ökonomiegebäude errichtet.
1831 erfolgte die Herstellung eines Gemüse- und Erdäpfelkellers um 323 fl. 8 kr.
unter dem Ökonomiegebäude. 1837 wurde die Reparatur des laufenden Brunnens
beantragt. Maurer Welte von Nordweil übernahm die nötigen Fuhren der Platten
, des Lettens und des Teuchelholzes. Hand in Hand mit den erforderlichen
Arbeiten gingen die unerquicklichen Verhandlungen über die Fronpflicht der Gemeinde
Bleichheim, deren Gemeinderat jede Fronlast am Pfarrhof ablehnte. Doch
gemäß Urteil vom 27. Mai 1839 hatte Bleichheim zu den Pfarrhausbauten, soweit
sie die Klägerin herzustellen hatte, die nötigen Hand- und Fuhrfronden unentgeltlich
zu leisten, die von der Klägerin vorschußweise ausbezahlten 68 fl. dieser
zu ersetzen und die Kosten des Rechtsstreites zu tragen. Damit nicht einverstanden
, legte die Gemeindebehörde Berufung ein. Doch es blieb bei dem genannten
Urteil. Da aber der unglückselige laufende Brunnen 1859 zu wenig Wasser lieferte,
wurde auf Antrag von Pfarrverweser Leopold Gamben der alte Pumpbrunnen
im Pfarrhaus wieder instand gesetzt. Schließlich wurde der unter Pfarrer Ens
ruinierte Stall auf Kosten von Pfarrer Bucher in Altdorf als dem Universalerben
und Testamentsvollstrecker des verstorbenen Pfarrers Ens wieder hergestellt.

Die Baupflicht am Pfarrhof ruhte seit 1405 auf dem Kloster Alpirsbach und
seit seiner Aufhebung durch Herzog Ulrich im Jahre 1535 auf Württemberg, das
im Jahre 1662 und noch mehr in den Jahren 1732 und 1733 diese Verpflichtung
anerkannte, von 1806 an war Baden baupflichtig.

Zum Kirchenneubau 1825126

Ursprünglich sollte der alte Turm, in dem Chor und Sakristei eingebaut waren,
auch aus Gründen der Stellung im Landschaftsbild erhalten bleiben, doch man
entschied sich für einen Neubau5), der vorzeitig in Gebrauch genommen werden

5) Die angeordnete Kollekte in den Nachbarorten erbrachte von Amoltern 3 fl. 51 kr.,
Elzach 1 fl. 49 kr., Endingen 6 fl. 11 kr., Hecklingen 1 fl. 32 kr., Heimbach 4 fl. 34 kr.,

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