Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
35. Heft: 45 Jahre, 1910 - 1955.1955
Seite: 171
(PDF, 63 MB)
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allein zu beziehen habe und ihm der durch Kageneck verursachte Schaden von
1783, 1786 bis 1790 zu vergüten sei.

Schon Pfarrer Volzer hatte geklagt, daß von 1703 bis 1711 viele Äcker in
Reben übersetzt wurden und er dadurch des Fruchtzehnten verlustig ging, wofür
der Pfarrer nach vorgenommener Schätzung am 3. Dezember 1711 entschädigt
wurde. Auch Pfarrer Bürgi behauptete 1757, viele Äcker seien mit Reben angepflanzt
worden, den Weinzehnten aber bezögen Haus Württemberg und der
Kagenecker und er sei geschädigt, doch Förster und Gerichtsschreiber Johann
Michael Kißling meinte dazu 1758, nicht nur Äcker, sondern auch "Wüsteneien,
Gesträuche und Wald seien ausgestockt und mit Reben bepflanzt worden. In der
Folgezeit wurden auch wieder bei 50 Mannshauet Reben in Grasfelder und
Fruchtäcker abgeändert.

Im Brühl wurden Matten, von denen dem Kloster Alpirsbach der Heuzehnte
zustand, zu Äcker umgebrochen, von welchen die Herrschaft Kageneck und der
Pfarrer den Fruchtzehnten nahmen, wo doch dem Meier zu Nordweil der Zehnte
gebührt hätte. Kageneck verzichtete deshalb auf diesen Zehnten, nicht aber Pfarrer
Bürgi, da der Pfarrer allen halben großen Fruchtzehnten im ganzen Bann zu beanspruchen
habe. Und so nahm Bürgi 1765 im Brühl den Frucht- und Hanfzehnten
weg, obwohl er dem Meiereibeständer in Nordweil durch das Kloster Alpirsbach
eingeräumt war. Im übrigen waren im Brühl nicht mehr als 41/* Sester umgebrochen
worden.

Zu der Umbrechung von Matten zu Äckern und umgekehrt ist zu sagen, daß
die Bleichheimer mit ihren Gütern schalten und walten konnten, wie sie wollten,
da sie keine Leibeigenen waren.

Zwischen dem Wagenstadter und dem Bleichheimer Bann lag das Gewann
Oberau. In dieser Oberau und im Ried stand dem fürstlichen Haus Baden der
Zehnte zu als zu dem Wagenstadter Zehnten gehörig. Doch den Zehnten in der
Oberau beanspruchten Kageneck und Pfarrer, den im Ried der Pfarrherr. Im
Jahre 1709 war wohl der Wagenstadter Zehntdistrikt umgangen worden, und
Bleichheim hatte behauptet, der untere Graben sei der alte Fischgraben und damit
die Bannscheide, die obere Au liege im Bleichheimer Bann, die Herrschaft
Mahlberg aber bestand darauf, der obere Graben sei der Fischgraben und damit
die Bannscheide, die Oberau gehöre also nach Wagenstadt. Als 1730 der Pfarrer
die Zehntgarben wegnehmen ließ, verlangte das Oberamt Mahlberg die Sistierung
(Verhaftung) der zwei vom Pfarrer geschickten Zehntknechte. Auch die Bleichheimer
Ortsherrschaft nahm den Zehnten in der Oberau, ungefähr vier Jeuch
groß, weg, ebenso wollte sie den Zehnten von den zehn Jeuch im Bleichheimer
Bann, aber nach Wagenstadt zehntbar, wegnehmen. 1738 hat das Oberamt wegen
Wegnahme der Zehntgarben durch den Pfarrer dessen Geldzinsen zu Wagenstadt
sequestriert (beschlagnahmt). Ein 1739 vorgenommener Augenschein blieb erfolglos
. 1753 heißt es, der Zehnte komme dem zu, der sich denselben zuerst anmaße,
und 1769 wurde immer noch nach dem jure praeveniendi (dem Recht des Zuvor-
kommens) der Zehnte gezogen. Für die Gerechtsame des fürstlichen Hauses sprachen
1767 folgende Gründe: die Besitzer der Güter dieses Bezirkes entrichteten

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