Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
35. Heft: 45 Jahre, 1910 - 1955.1955
Seite: 172
(PDF, 63 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1955/0174
die Steuern und Schätzungen nach Wagenstadt, Tausch- und Kaufhandlungen
seien zu Wagenstadt oder Mahlberg in den Jahren 1663, 1673, 1683 und 1712
eingeschrieben worden, die Wagenstadter Erneuerung vom Jahre 1688 über die
Zinsen des Stiftes Waldkirch fasse in sich die Oberau als zu Wagenstadt gehörig,
die Bleichheimer entrichteten nichts an ihre Ortsherrschaft von den Gütern in der
Oberau oder vulgo Streitbann. Im Jahre 1785 erklärten Kageneck und
Pfarrer aufs neue den Zehnten in der Oberau für sich, weil der Bezirk zu Bleichheim
gehöre. Schließlich wurden bei der verworrenen Lage am 15. September 1791
die Streitigkeiten durch einen Vergleich beigelegt, indem der strittige Distrikt in
zwei gleiche Teile eingeteilt und jedem der streitenden Teile die eine Hälfte zugeeignet
werden sollte. Infolge der Kriegszeiten war aber 1798 die Grenzziehung
noch nicht erfolgt. Des Pfarrers Gefälle in Wagenstadt waren seit 1794 nicht
mehr mit Beschlag belegt.

Es wurde bei diesen Auseinandersetzungen vermutet, daß 1533 zu den Wagenstadter
Zehnten mehrere verstreute Äcker im Bleichheimer Bann gehörten, die
entweder Tauschfelder, Klosterhofsgüter oder Lahrer herrschaftliche Güter gewesen
waren. Von Wagenstadt wurden 29 Jeuch (1584) als zehntbar angesprochen,
von Bleichheim dagegen nur 21 Jeuch eingestanden, nun wurden die strittigen
8 Jeuch halbiert. Diese 25 Jeuch wurden sodann an einem Stück auf den Schörlins-
matten und dem wilden Ried angewiesen. Der Fruchtzehnte erbrachte im wilden
Ried in den Jahren 1751—1763 97 fl. 7 kr. —

Anschließend seien die Widumgüter in Kenzingen verzeichnet, von denen dem
Pfarrer zu Bleichheim der Zehnte zukommt und die unterm 4. November 1579
und 14. Oktober 1671 verzeichnet sind: 2lji Jeuch Acker unter dem Kenzinger
Galgen, 2 Jeuch Acker im breiten Feld, 4V2 Tauen Matten auf der Breite, 6 Jeuch
auf der Scharmatten, 21/» Tauen und 2 Jeuch im Nestbruch, 2'/a Zweitel im Mitteltal
und V-Jt Zweitel und 5 Zweitel im Edeltal. —

Pfarrer Hotz bezog 1790 an auswärtigen Einkünften (Wagenstadt und Nordweil
) 252 fl. 29^2 kr., die angegeben werden mußten zur Regulierung des Religionsfondsbeitrages
, der 53 fl. 24 kr. betrug. —

Am 10. Januar 1784 wurde unter Pfarrer Hotz bestimmt, daß die Jahrtagsstiftungen
von 118 Verstorbenen mit 2268 fl. 38V2 kr. nach dem Willen der Stifter
auf ewige Zeiten erfüllt und die Stiftskapitalien sicher erhalten werden.

Wasserschaden und Mißwachs

Pfarrer Hotz hat an dem Kleinzehnten von 250 fl. der Gemeinde 50 fl. nachgelassen
. Auf seine Eingabe um Vergütung für großen Wasserschaden werden
ihm 10 Prozent der Vergütung der Gemeinde, bestehend in 60 fl., also 6 fl. bewilligt
, die er bei der landständischen Einnehmerei in Freiburg gegen Quittung
erheben kann, wie ihm im Juli 1790 mitgeteilt wird. In demselben Jahr ist der
Gemeinde die schuldige Quart der Bodenzinsfrüchte, die in Geld 7 fl. Wji kr.
betrug, nachgelassen worden. Aber in einem Schreiben vom 31. Juli 1795 von
Wien aus wird der Gemeinde bedeutet, vom jährlichen Bodenzins eines Erblehens

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