Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
35. Heft: 45 Jahre, 1910 - 1955.1955
Seite: 174
(PDF, 63 MB)
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ferner die Nutznießung der Reben, allen Zins, Zehnten und Trottwein, das Um-
geld und die Jagd. Dafür bezahlte Kißling jährlich in bar für die beiden Holz-
srhläge 2200 fl., die Reben 500 fl., die Früchte 250 fl., das Umgeld 250 fl., die
Jagd 50 fl., Summa 3250 fl. Der Pachtvertrag wurde auf neun Jahre geschlossen,
1788 bis 1797 dauernd. In den abgesetzten Schlägen sollten jährlich 20 Sester
Eicheln und 3 Sester Büchein eingesetzt werden oder Samenbäume stehen bleiben.
Alles gefällte Holz hat der Verwalter zu verrechnen und in Einnahme zu bringen.
Er hat zu verabreichen ab dem Kürnberg dem Amtmann 8 Klafter, dem Verwalter
selbst 8, dem Herrschaftsmüller 6, dem Dorf boten 1, den Franziskanern
zu Kenzingen als Almosen 10 Klafter, ab dem Streitberg dem Kameralobervogt
zu Kenzingen 36 Klafter, dem herrschaftlichen Meier allda 10 Klafter und
1000 Wellen, dem Wirt daselbst wegen seines Bestands 6 Klafter und 500 Wellen,
dem Waldbannwart 6 Klafter und 500 Wellen, dem Schloßmeier 1 Klafter. Die
Gemeinde Bleichhcim, die schuldig ist, jährlich für die Herrschaft 30 Klafter Holz
auf dem Kürnberg zu machen und zum Herrschaftshaus zu liefern, soll während
der neun Pachtjahre diese Frondienste dem Pächter leisten, und dieser soll der
Gemeinde Fronbrot und Wein reichen. Durch Frevel zugefügte Schäden muß der
Frevler dem Pächter ersetzen. Reben-, Küfer- und Trottkosten hat der Pächter
zu bestreiten. Dem Pächter werden jährlich zwei eichene Stämme zu Rebstecken
zugesichert. Es wird ihm die Benützung des herrschaftlichen Kellers und der darin
befindlichen Fässer verwilligt. Die Gemeinde hat ihre Frondienste bei Lösung und
Führung der Trauben zur Trotte und des Mostes von der Trotte in den Keller,
wie bisher, fortzusetzen. Der Pächter hat alle Fruchtbodenzinse abzuführen und
die Kompetenzfrüchte, im ganzen zwölf Viertel, unentgeltlich herzugeben. Er kann
betreffs des Umgelds die Wirte unter Siegel wirten lassen oder mit ihnen dies-
fallsige Verträge eingehen. Von den Pachtjagden soll der Verwalter die Pachtschillinge
nach Kenzingen, Bombach und Nordweil bezahlen. Der Pächter hat sich
anheischig gemacht, der Herrschaft Wein, Früchte und Wildbret um billigen Preis
zukommen zu lassen. Bei Hagel oder Schaden durch Soldaten hat die Herrschaft
versprochen, diesen Schaden zu tragen bzw. einen Nachlaß am Pachtschilling zu
bewilligen.

Nun hat Verwalter Kißling als Gefällspächter mit neun Holzpächtern einen
Kontrakt auf 10 Jahre abgeschlossen, wonach jedes Jahr 600 Klafter Buchenholz
gefällt und versilbert werden sollen. Allem Verbot zuwider kommt dieses Holz
ins Ausland; und sollte Ausfuhrbewilligung erteilt worden sein, so wäre der
landesfürstliche Zoll zu entrichten. Merkwürdigerweise werden zum Fällen, Ver-
sägen und Aufsetzen des Brennholzes bischöflich-straßburgische Untertanen, zu
seiner Verbringung nach Kappel Auswärtige und als Auszahler der Holzmacher
und der Fuhrleute der Ettenheimmünsterische Wirt gebraucht. Wegen dieser
„H olzausschwärzung" wird dem Fiskaladjunkten Dr. Stirkler aufgetragen
, eine Untersuchung vorzunehmen, die er gründlich durchführt. Er kommt
dabei zu dem Ergebnis, daß im Jahre 1787 95 Klafter und im Jahre 1788
420 Klafter, mithin 515 Klafter, also 15 Klafter zu viel ins Ausland kamen, ja
daß noch 27 Klafter vermutlich durch Bleichheimer Fuhrleute an den Rhein ge-

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