Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
35. Heft: 45 Jahre, 1910 - 1955.1955
Seite: 179
(PDF, 63 MB)
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40 Ruten Matten und 2 Sester 20 Ruten Reben. Am 21. April 1829 legte Joseph
Pfaff dem Vogt Glaser in Bleichheim die Quittung der Großherzoglichen Domänenverwaltung
vor, nach welcher die Loskaufsumme nebst Zinsen bezahlt war.

Diese aufgeführten Höfe gehörten zur Pfarrei Bleichheim, der auf dem Streitberg
mit 38 Seelen, auf dem Kürnberg mit 5 Seelen, der Meierhof und zwei Tag-
löhnerhäuslein daselbst mit 21 Seelen, dazu das Herbolzheimer Höfle mit 11, die
Höfe auf dem Rollberg und Schultisberg mit 11 und 10 Seelen, Bleichheim selbst
zählte 442 Einwohner, so berichtet eine Aufstellung vom Jahre 1777.

In der Nähe des Kirnhaider Meierhofs, bei der Kirnhaider Meiermühle und
unweit der Mattenmühle liegt der Kastenbuck, bestehend in "Wald und Wiesengelände
. In diesem Gebiet muß die kleine Siedlung Kastenhofen gewesen sein,
die im Jahre 1471 genannt wird als zu Kastenhofen unter Kürnberg gelegen,
1571 ob Kastenhofen, 1625 der waißacker genannt zu Kastenhofen, 1714 zue
Kastenhofen und 1746 Bleybacher Matten oder auf dem Gemäuer, was wohl auf
Mauerreste schließen läßt.

Frond- und Zehntablösung

Im Jahre 1831 wurden die Fronden und 1833 die Zehnten aufgehoben. Zwischen
der Kageneckschen Grundherrschaft und der Gemeinde konnte aber wegen
der Entschädigung für die aufgehobenen Herrenfronden keine Einigung
erzielt werden, da der Gemeinde die Forderung der Grundherrschaft zu hoch erschien
. Folgende Frondienste bestanden gemäß der Erneuerung vom Jahre 1747:
die Herbeiführung der erforderlichen Baumaterialien für alle Herrschaftsgebäude
in Bleichheim (Schloß, Scheuer, Stallung, Trotte und Keller) und die Hilfsarbeit
für die Handwerker, Fuhren und Arbeit an der Mühle, am Mühlwerk, "Wasserbau
und Ablaß, das Führen der Zins-, Zehnt- und eigenen Früchte nach Kenzingen
oder Freiburg, das Führen des Weins von der Trotte nach Hause oder Freiburg,
das Hagen und Jagen in der Gemeinde- und Lehenwaldung und die Verbringung
des erlegten "Wildes nach Bleichheim oder Freiburg. Dabei gab es das gebührende
Fronbrot bzw. die Verköstigung der Fuhrleute. Das Ablösungskapital sollte nach
einer Berechnung vom 16. März 1842 betragen bei der Fron für die Gebäulich-
keiten 1500 fl. 36 kr., für die Fuhren 459 fl. 48 kr. und für den Jagddienst 108 fl.,
Summa 2068 fl. 24 kr. Jahrelang gingen Schreiben hin und her, ja ruhte die
Sache, endlich am 31. August 1857 ermäßigte die Grundherrschaft obige Summe
auf 1247 fl. 45 kr. Doch auch dieser Betrag schien der Gemeinde zu hoch gegriffen
, sie erbot sich, 451 fl. 10 kr. zu übernehmen. Um schließlich zu einem gütlichen
Übereinkommen zu gelangen, wurden am 12. August 1865 vom Gemeinderat
700 fl. als Ablösungssumme angeboten, worauf die Grundherrschaft einging.
Die Staatskasse bezahlte aber die Hälfte des Betrages.

Für die Zehntablösung der Kageneckschen Grundherrschaft auf der Gemarkung
Bleichheim wurde unterm 17. April 1858 ein Staatszuschuß von 2605 fl.
13 kr. gegeben. Die Zehntpflichtigen haben nach einem Übereinkommen vom
20. November 1858 ein Zehntablösungskapital von 8800 fl. binnen drei Monaten
bar abzutragen und bis dahin mit 5 % zu verzinsen.

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