Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
35. Heft: 45 Jahre, 1910 - 1955.1955
Seite: 182
(PDF, 63 MB)
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Der Täufling wird von der Obermagd im Wirtshaus abgeholt. Das
ist nach alter Sitte ihr Vorrecht (P216).

Vier Wochen nach dem „heiligen Tauf" besuchen die Paten den

Täufling und bringen ihm als erste Gabe einen Rosenkranz. Dieser

Besuch heißt der „Gottegang" (ESch 186). Die Verbindung der

Paten mit ihren Patenkindern ist meist lebenslänglich. Stirbt das

Kind, ehe es zur Schule geht, so trägt die Göttli den Sarg bis zum

Kirchhof und der Götte von da bis zum Grab. Am Klausentag darf

das „Göttlekind", solange es noch nicht zur Schule geht, bei den

Paten den „Klause" holen und an Ostern die Ostereier. Zur ersten

heiligen Kommunion schenken die Paten das Häs. Patenbriefe, die

die Konfirmanden als Einladung zur Konfirmation schrieben und

ihren Paten bringen, sah Hansjakob in einem Bauernhaus des Hard-

dorfes Blankenloch. Es waren kleine Täfelchen, die geschriebene

Zettel unter Glas zeigen. Ein solcher Patenbrief lautet:

„Nun ist der frohe Tag vorhanden,

Der Tag, auf den sich alle freuen,

Wo ich mit andern Konfirmanden

Mich ewig werd' dem Heiland weihen.

Ich komme nun, geliebte Paten,

Auch Euch zu diesem Fest zu laden,

Zu hören, ob ich bin ein Christ.

Ihr habt mich ja vor vierzehn Jahren

Zum heiigen Taufstein hingetragen

Und mich dem Heiland eingeweiht;

Dafür dank' ich aus Innigkeit.

Der Himmel geb' Euch Glück und Segen

Für das, was Ihr an mir getan;

Der Heiland komm' Euch einst entgegen

Und nehm' Euch dort mit Freuden an." (SF91 f.)

Abschied nimmt das Patenkind von den Taufpaten, wenn es auf
einen Hof außerhalb des Kirchspiels zum Dienst kommt, wenn der
Bub später Soldat wird, und wenn's zur Hochzeit kommt, so werden
nach den Eltern Götte und Göttli vom Mädchen benachrichtigt, und
Brautführer wird stets der Götte. Hat das Patenkind keine Eltern
mehr, so findet es immer bei den Paten Hilfe und Trost (B 183 f.).

Als Hauptfest im Leben des Menschen muß die Hochzeit angesehen
werden. Mannigfaches Brauchtum umrankt dieses Fest. Der
Bursche geht zum Vater seiner Erwählten und hält um die Tochter
an. Bald danach wird die „B'schau" gehalten. Brautvater und Tochter
begeben sich zum Hof des zukünftigen Schwiegersohnes und beginnen
dort nach kurzer Begrüßung den üblichen Rundgang: das
Vieh wird geprüft und darauf geachtet, ob auch Jungvieh vorhanden
ist; dann geht es in den „Spicher", wo die Schätze des Bauern lagern.

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