Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
35. Heft: 45 Jahre, 1910 - 1955.1955
Seite: 191
(PDF, 63 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1955/0193
der Hanf gelegt wurde. Dann wurde der „Ribestein", ein konisch
geformter Sandstein, losgelassen, der blitzschnell im Kreise über die
im Bett liegenden Hanfbündel dahinfuhr und sie von den letzten
Häckseln befreite. Eine besondere Geschicklichkeit erforderte es, die
Bündel während der Drehung des Steines umzuwenden (MM 300 f.).

Auf den Bauernhöfen wird der Hanf von den Mägden an den
Knitschen zerschlagen. Kommt ein Mann vorüber, so wird ihm lachend
ein Hanfbündel auf den Rücken geschlagen, daß die Häcksel davonfliegen
(Sch II 38). Bevor es ans Spinnen ging, kam der Hechler, der
das „Werg" mit seiner Hechel glatt strählte (Sch II 55).

Hart ist auch das Leben der Hirtenbuben, die noch in die
Schule müssen. Von ihrem Hauptfest, dem Glockenfest oder Schellenmarkt
, war bereits früher die Rede. So ein Hirtenbube muß in aller
Frühe das Vieh ausfahren. Wenn es Zeit ist in die Schule, wird er
abgelöst, muß dann den weiten Weg machen in die Schule und wieder
zurück. Einfach ist sein Mahl; und nach der Schule geht's nochmals
hinaus zur Herde, bis die Sonne längst untergegangen ist. So
gleicht ein Tag dem andern vom Frühjahr bis Allerheiligen, und dafür
erhält der Hirtenjunge nur das Essen und das ,,Häs", sonst
keinen Lohn (B 180 f.).

Hirten hatten auch die Städte in damaliger Zeit. Sie mußten die
Tiere der Bürger weiden. Die Haslacher Hirten mußten das ihnen
anvertraute Vieh streng gesondert weiden. Der Kuhhirte durfte keine
Ziege bei sich haben, nicht einmal seine eigene, und umgekehrt. Ein
eigenes Haus hatten die Hirten: das Hirtenhäusle. Wurde ein Tier
hirtenlos umherlaufend gefunden, so wurde es von einem Bürger
oder dem Polizeidiener in den Pfandstall geführt und hier so lange
festgehalten, bis der Besitzer die übliche Strafe bezahlt hatte
(Sch II 217 f.).

In diesem Zusammenhang sei eines seit langem ausgestorbenen
Standes gedacht, des Hecken- oder Hirtenlehrers. Er wurde
von den Bauern als Lehrer für die Hirten im Felde angestellt,
denen er Lesen, Schreiben und Rechnen beibrachte. Dafür bekam
er von den Bauern, von jedem für acht Tage, Essen, Trinken und
Nachtlager. An Sonntagen schrieb er den Bauernmädchen die Briefe
an die Soldaten und erledigte die Korrespondenz des Bauern (J 154).

Den Köhler bestellt der Bauer zur Herbstzeit auf den „Kohlplatz
", über dem zugeführten, nicht verkäuflichen Holz baut der
Kohlenbrenner seinen Meiler, schlägt daneben die Strohhütte auf
und wohnt hier nun wochenlang, wachend, schürend und dem Ausschlagen
der Flamme wehrend. Ist die Kohle gebrannt, so kommt

191


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1955/0193