Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
35. Heft: 45 Jahre, 1910 - 1955.1955
Seite: 199
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Wiederum bin ich gereist durch das Land Österreich,

Da macht ich sieben Meister reich:

Der erste ist gestorben,

Der zweite ist verdorben,

Der dritte ist überall,

Der vierte ist im Hospital,

Der fünfte ist unbekannt,

Der sechste ist durchgebrannt,

Der siebte ist in Venedig im Krautgarten

Und tut die andern erwarten.

Auch der alte Meister, der den Spruch gereimt, wird nicht verschwiegen. Der
Spruch schließt mit den Worten:

Meister Heinrich Blum bin ich genannt,
Gühbergen ist mein Vaterland,

Und wenn ich tausend Taler in der Lotterie gewinn',
Dann reis' ich zu dem siebten Meister nach Venedig hin.

Am Tage der Aufrichtung erhalten die Maurer und Zimmerleute
einen Trunk nebst Imbiß und jeder ein Taschentuch (StSt265).

Zu den ärmsten Handwerkern gehörten die Weber, die im
„Keller" ihrer Arbeit nachgingen. Meister und Geselle hatten im
Schwarzwald das Recht, das von ihnen gewobene Tuch der Bäuerin
selbst zu bringen, wofür sie zum Mittagessen eingeladen wurden
und bis in den Abend hinein rohen Speck essen und Kirschwasser
trinken durften (Schi 214).

Der Nachtwächter hatte die Stunden mit dem Horn zunächst
vom Turm herab auszurufen und mußte dann an verschiedenen
Stellen der Stadt die Stunden ansagen (J 163, MM 228; über
Nachtwächterrufe vgl. Abschnitt „Volkslied").

Verschwunden ist auch der Laternenmann (F 108), der bei
einbrechender Nacht mit seiner Lichtstange alle Laternen anzünden,
um Mitternacht einen Teil der Lichter und bei Tagesanbruch alle
Lichter löschen mußte.

Einen rechten Hausierer aus dem Anfang des 19. Jahrhunderts
schildert Hansjakob so:

„Ein rechter Hausierer darf nicht .verschrocken', aber auch nicht frech, muß
höflich, aber nicht kriechend sein. Er muß seine Sachen bescheiden antragen, sich
den Leuten nicht aufdrängen und stets bedenken, daß in den meisten Häusern die
Weiber das Regiment führen ... Er darf nicht ungehalten werden, wenn er nichts
verkauft, und muß in diesen Fällen stets von dannen gehen mit den Worten:
,Bhüet euch Gott! Bleibt gesund beisammen, bis ich wieder komme. Vielleicht kauft
ihr mir dann was ab'" (ESch95).

(Auch bei E.H.Meyer, „Badisches Volksleben im 19. Jahrhundert", S.345, erwähnt.)

Auch die Winkeladvokaten sind ein Stück „alten Volksthums wie
die Volksärzte und die sogenannten Kurpfuscher" (B310).

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