Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
35. Heft: 45 Jahre, 1910 - 1955.1955
Seite: 201
(PDF, 63 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1955/0203
mit dem Gruß eintreten: „Mit Gunst, ihr ehrlichen Meister und Gesellen
!" Wer vor versammeltem Handwerk etwas zu sagen hatte,
mußte aufstehen und sprechen: „Mit Gunst, ihr ehrlichen Meister
und Gesellen!" und mit demselben Gruß sich setzen. Wer dies übersah
, mußte acht Kreuzer Strafe bezahlen. Jedes Mitglied der Zunft,
das vor dem Handwerk erschien und die drei obern Knöpfe oder
Haften am Rock offen hatte, mußte eine Kanne Wein bezahlen
(MM 65 ff.). Andere Bestimmungen betrafen Einzelheiten über das
Verhalten der Zunftangehörigen. Geld und Wachs bildeten die beiden
Strafmittel. Wachs wurde von den Schuhmachern am Feste ihrer
Patrone, der hl. Crispinus und Crispinian, in der Kirche als Strafwachs
angezündet.

In der Zunft der Glaser durfte kein Meister die Tochter eines
Mühlknechts, eines Stadtknechts, eines Schinders oder Scharfrichters
heiraten (MM 68).

Die empfindsamste Zunft war die der Schmiede. Kein Hufschmied
durfte ein Pferd beschlagen, wenn der Schinder (Abdecker) dem Tier
dabei das Bein stützen wollte (MM 69).

Auch die Balwierer, in deren Händen Heilmittel und Heilkunst
lagen, bildeten eine Zunft (MM 166). Selbst die Dorf- und Hochzeitsmusikanten
hatten sich zur Wahrung ihrer Interessen zusammengeschlossen
(E 296).

Die alten Zünfte waren in katholischen Gegenden zugleich religiöse
Bruderschaften. Ein Heiliger war Patron der Zunft, sein Fest
für die ganze Zunft ein Feiertag (MM 70).

Die Schützengilde umfaßte alle Männer vom 19. bis zum 40. Lebensjahr
. Mit Trommeln und Pfeifen und Fahne rückten die Schützen
aus, die wenigstens sechs Tage im Jahr schießen mußten. Um eine
„milde Schützengabe" baten sie jährlich den Fürsten, die ihnen auch
gewährt wurde (MM 71).

In Uberlingen besteht der Schwerttanz, der bei festlichen Anlässen
auch heute noch aufgeführt wird und früher der Zunft der
Rebleute vorbehalten war (VW 203).

Die Nachbarschaften, kein Verein, sondern ein eigener
Traditionskreis, haben die Aufgabe und den Zweck, die gemeinsamen
Interessen zu wahren, dem Nachbarn jede mögliche Hilfe zu
gewähren. In Uberlingen haben sich die Nachbarschaften am lebendigsten
erhalten. Meist schließen sich die Bewohner einer Gasse zusammen
; die einzelnen Nachbarschaften, von denen es in Überlingen
sechs gibt, kommen im Jahr einmal zusammen zu einem Mahl, bei
dem Zwieträchten durch Versöhnung geschlichtet werden. Die größte

201


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1955/0203